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Urteile: Entzug der Fahrerlaubnis bei ­hartnäckigen Parkverstößen

Hartnäckige Verstöße gegen Parkvorschriften können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Konsequenz haben. In einem vor dem Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Az.: 16 B 2137/05) ging es um 27 derartige Verstöße in einem Zeitraum von zwei Jahren sowie zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen.

 

Hartnäckige Verstöße gegen Parkvorschriften können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Konsequenz haben. In einem vor dem Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Az.: 16 B 2137/05) ging es um 27 derartige Verstöße in einem Zeitraum von zwei Jahren sowie zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Neben entsprechenden Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister entzog die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis mit der Begründung:

 


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