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Urteile: Ausbildungsverhältnisse - was gilt bei verspäteter Prüfung?

In aller Regel sind die Dauer des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungstermin aufeinander abgestimmt, und es kommt zu keinen größeren Lücken.

 

In aller Regel sind die Dauer des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungstermin aufeinander abgestimmt, und es kommt zu keinen größeren Lücken. Was aber gilt, wenn die Prüfung erst erheblich nach der vertraglichen Ausbildungszeit stattfindet? Diesen Fall hatte das Bundesarbeits gericht (BAG) kürzlich zu entscheiden (9 AZR 494 / 06).

 


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