Unternehmenssteuerreform 2008: Noch dieses Jahr handeln
Der Gesetzgeber versucht mit der Unternehmenssteuerreform 2008, eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu erzielen. Grundsätzlich geht es darum, die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu senken. Die umfangreichen Änderungen betreffen aber auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer, also auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.
Der Gesetzgeber versucht mit der Unternehmenssteuerreform 2008, eine weitgehende steuerliche Gleichbehandlung zwischen Kapital- und Personengesellschaften zu erzielen. Grundsätzlich geht es darum, die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu senken. Die umfangreichen Änderungen betreffen aber auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer, also auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe.
Die bedeutendsten Maßnahmen, mit denen die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen erreicht werden sollen, sind die Verringerung des Körperschaftssteuersatzes von derzeit 25% auf 15% und die gleichzeitige Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5%.