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Unfallversicherung – Lohnnachweis wird digital

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. Den Beitrag berechnen die Genossenschaften anhand der Lohndaten, die das Unternehmen mit dem Lohnnachweis meldet.

 

Bisher geschah das mittels Papierformular. Doch ab dem 1. Januar 2017 kommt der elektronische Lohnnachweis. Die Zugangsdaten zum digitalen Lohnnachweis werden den Unternehmen automatisch durch die zuständige Berufsgenossenschaft mitgeteilt.

 


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