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UBA-Empfehlung zu Probenahme und Nachweis in technischen Nutzwässern

Dessau-Roßlau.  Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder auch Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole in die Außenluft emittieren. Werden diese Aerosole eingeatmet, drohen schwere Lungenentzündungen. Um das zu vermeiden, hat das Bundesumweltamt (UBA) die 42.

Kurzlink zur UBA-Empfehlung: bit.ly/uba-empfehlung. Quelle: UBA/Bild: IKZ

 

Bundesimmissionsschutzverordnung erarbeitet. Darin sind u. a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können, enthalten. Weiterhin definiert die Verordnung Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser (Kühl- oder Waschwasser) dieser Anlagen und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung dieser Werte fest. Um die Vorgehensweise bei der regelmäßig vorgeschriebenen Untersuchung solcher Anlagen zu vereinheitlichen, wurde im März 2020 eine aktualisierte Empfehlung herausgegeben. Sie ersetzt die Fassung vom 2. Juni 2017. Kurzlink zur UBA-Empfehlung: bit.ly/uba-empfehlung.

www.umweltbundesamt.de

 


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