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Trinkwasseranlagen: Vorsicht bei später Inbetriebnahme

 

St. Augustin. Die SHK-Fachverbände informieren, dass einige Hersteller von Trinkwasserbauteilen dazu übergehen, die Gewährleistungszusagen aufgrund von Fehlern bei der Inbetriebnahme von Trinkwasseranlagen abzulehnen. Dabei werde auf die zu langen Stillstandszeiten zwischen der Erstbefüllung mit Trinkwasser bis zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Betreiber/Eigentümer verwiesen. Ist dieser Zeitraum größer als 4 bis 6 Wochen, lehnten die Hersteller immer häufiger eine Gewährleistungsübernahme im Schadensfall ab, heißt es.

Die SHK-Fachverbände raten dazu, Trinkwasseranlagen mit langen Stillstandszeiten zunächst mit Luft abzudrücken und erst unmittelbar vor der bestimmungsgemäßen Nutzung mit Wasser zu befüllen. Ist das nicht umsetzbar, so werden folgende Arbeitsschritte empfohlen:
- Grundsätzlicher Hinweis an den Kunden zum kontinuierlichen Wasseraustausch (bei Teilnutzung, z.B. gestaffelter Verkauf von Eigentumswohnungen).
- Zusätzliches Spülen der Anlage vor Nutzerübergabe.
- Einholen einer Freigabe vom Hersteller für eine größere Stillstandzeit.

Im Falle eines Schadens sollten Innungsfachbetriebe die Stillstandzeiten der Trinkwasseranlage prüfen und den Schadensbericht vor Versand mit dem jeweiligen Fachverband abstimmen.

 


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