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Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – Über die steuerliche Behandlung informieren

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wirft nicht nur Fragen zu Details, sondern auch zum Kostenabzug auf.

 

Interessant: Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn der Aufwand für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (Quelle: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, Gz.: IV A 4 - S 0316-a/19/10006: 007 IV C 6 - S 2134/19/10007 :003).

 


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