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Steuererklärungen – Elektronische Authentifizierung ist jetzt Pflicht

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017, also seit Januar 2018, gelten für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln.

 

Ab diesem Zeitpunkt können die

  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer
  • Anlage EÜR sowie die
  • Anlage § 34a EStG

nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Der Papierversand entfällt. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist. Zur Authentifizierung wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt. Es ist durch Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein ­ELSTER“ zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden (Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern).

 


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