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Steuerentlastungen und Bürokratieabbau: Reformpläne mit Auswirkungen auf das Handwerk

Bundeskanzler Friedrich Merz (2.v.l.) und die Spitzen von SPD und CSU bei einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses im Garten des Bundeskanzleramts (v.l. Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern; Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales; Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen). Bild: Bundesregierung/Sandra Steins

 

Berlin. Am 2. Juli 2026 hat sich die Bundesregierung im Koalitionsausschuss auf ein Maßnahmenpaket mit 34 Punkten verständigt. Die geplanten Regelungen betreffen steuerliche Entlastungen, Änderungen im Arbeitsrecht sowie Anpassungen bei Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren. Die IKZ fasst die wesentlichen Entscheidungen, die das SHK-Handwerk betreffen, zusammen.

Ab 2027 sind verschiedene steuerliche Anpassungen für Arbeitnehmer und Haushalte vorgesehen. Dazu zählen die Anhebung des Grundfreibetrags, Änderungen im Einkommensteuertarif sowie höhere Kinderfreibeträge und Kindergeldleistungen. Für Haushalte mit Kindern ergibt sich daraus eine Entlastung. Beispielrechnungen zufolge kann eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60 000 Euro jährlich um mehr als 600 Euro entlastet werden. Zudem werden die steuerlichen Grenzen für Sonn- und Feiertagszuschläge angehoben.

Änderungen bei Handwerkerleistungen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird angepasst. Künftig können 15 % der Kosten geltend gemacht werden, maximal 900 Euro pro Jahr.

Arbeitsrechtliche Änderungen

Im Arbeitsrecht sind mehrere Anpassungen vorgesehen. Sachgrundlose Befristungen sollen künftig bis zu 48 Monate möglich sein, mit erweiterten Verlängerungsoptionen. Zudem werden die Regelungen zur Krankschreibung angepasst: Die telefonische Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird abgeschafft. Künftig soll eine AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.

Bürokratieabbau und Genehmigungsverfahren

Die Bundesregierung plant den Abbau von Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Ziel ist eine Reduzierung um mindestens 25 %. Darüber hinaus wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt: Wenn Behörden innerhalb von vier Monaten nicht reagieren, gelten Anträge als genehmigt. Im Bereich Datenschutz sind Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, insbesondere bei einfachen Datenverarbeitungen.

Regelungen für Unternehmen

Zudem sind Maßnahmen zur Vereinfachung steuerlicher Prozesse geplant, darunter eine vorausgefüllte Steuererklärung und eine schnellere Vergabe von Steuernummern. Auch die Pflicht zur Bestellung bestimmter betrieblicher Beauftragter wird reduziert, sofern keine europäischen Vorgaben entgegenstehen.

Bau, Energie und Gebäudetechnik

Im Bereich Energie und Bau sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen der beschleunigte Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren. Zur Förderung des Wohnungsbaus ist die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft geplant. Ergänzend sollen Finanzierungsbedingungen für Bauprojekte angepasst werden. Zudem umfasst das Maßnahmenpaket Förderansätze für Technologien im Bereich Energieeffizienz und Gebäudetechnik.

 


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