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Steuerabzug für Schulgeld – Erhöhten Nachweisanforderungen nachkommen

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Besondere Schulgeldzahlungen finden als Krankheitskosten nicht unbedingt steuerliche Anerkennung. Das gilt auch für den Besuch englischer Boarding Schools und die Begründung auf Aufmerksamkeitsstörung (ADHS) und emotionale Entwicklungsverzögerung teilleistungshochbegabter Kinder.

 

Schulgeldzahlungen sind keine unmittelbaren Krankheitskosten, sondern Kosten der Lebensführung. Aufwendungen für Privatschulbesuche können nur unter ganz engen Voraussetzungen als Krankheitskosten angesehen werden. Erforderlich dazu sind vor Beginn der Heilbehandlung ausgestellte amtsärztliche Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieses Erfordernis gilt nicht nur im Fall der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines behinderten Kindes, sondern – erst recht – bei einfacher Erkrankung. Außerdem sei der Schulbesuch Bestandteil einer psychotherapeutischen Behandlung, die ebenfalls erhöhten Nachweisanforderungen unterliegt (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 13 K 4009/15 E).

 


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