Werbung

Stets auf dem Laufenden - Aktueller Überblick zum erleichterten Gefahrguttransport

Das Europäische Übereinkommen über die "internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" - kurz ADR - wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich fortlaufend - im Abstand von jeweils 2 Jahren - die deutschen Gefahrgut-Vorschriften. Im Folgenden werden die derzeit geltenden Regelungen für erleichterte Beförderungen kleiner Mengen Gefahrgüter dargestellt und an Beispielen erläutert.

 

Dr. rer. nat. Klaus Kersting und Dipl.-Ing. Kurt Kaphun

Das Europäische Übereinkommen über die "internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" - kurz ADR - wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich fortlaufend - im Abstand von jeweils 2 Jahren - die deutschen Gefahrgut-Vorschriften. Im Folgenden werden die derzeit geltenden Regelungen für erleichterte Beförderungen kleiner Mengen Gefahrgüter dargestellt und an Beispielen erläutert.

Gerade wenn es um das Thema Gefahrguttransport geht, müssen die Verantwortlichen in den Betrieben Kenntnis von den höchstzulässigen Mengen (Grenzen kleiner Mengen) beim Transport von gefährlichen Gütern haben. Bei den üblichen Beförderungen mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen können unterschiedliche Freistellungen von den Vorschriften der "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn" - kurz GGVSE - und des ADR in Anspruch genommen werden, die die Organisation und die Durchführung der Transporte erheblich erleichtern.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: