Werbung

Solarpflicht für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg

Auf 60 % der solargeeigneten Dachfläche eines neuen Wohngebäudes ist eine Photovoltaikanlage zu installieren. Bild: Solar Cluster

 

Stuttgart. Auf die Pflicht, eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf 60 % der solargeeigneten Dachfläche eines neuen Wohngebäudes zu installieren, die seit Anfang Mai dieses Jahres gilt, wies das Solar Cluster Baden-Württemberg hin, eine Interessensvertretung von etwa 60 Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlang der solaren Wertschöpfungskette. Die „Photovoltaik-Pflicht-Verordnung“ (PVPf-VO), umgangssprachlich Solarpflicht genannt, müssen bereits seit 1. Januar 2022 neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen einhalten. Ab 1. Januar 2023 greift sie auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden.

Als typisches Beispiel nennt das Solar Cluster ein kleines freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 80 m2 Dachfläche, von der etwa 50 m2 zu belegen sind. Hier kann eine Solaranlage mit rund 10 KW Leistung installiert werden, die je nach Ausrichtung bis zu 10000 KWh/a Strom erzeugen könnte, das Dreifache dessen, was ein Durchschnittshaushalt verbraucht. Als Investitionskosten fallen etwa 15000 Euro an, bei zugrunde gelegten 1400 bis 1600 Euro/KW Leistung.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: