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Solarbranche initiiert Verfassungsbeschwerde gegen Solardeckel

Die Solarbranche in Deutschland hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben. Durch eine einstweilige Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber zuletzt vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt.

 

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen. „Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Verletzung der Grundrechte auf Eigentum
Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Der Kläger wird von mehr als 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.
Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen.

 


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