Shisha-Bars: BGN ermittelt Mindestwert zur Lüftung
Mannheim. Meldungen über kollabierte Gäste in Shisha-Bars nehmen zu. Nach Ansicht der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist in vielen Fällen eine unzureichende Lüftung die Ursache.
Deshalb haben Forscher der BGN nun einen Mindestwert ermittelt, den Lüftungsanlagen in Sisha-Bars erfüllen müssen. Damit könne der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (35 mg/m³ Luft) eingehalten werden.
Pro Stunde und brennender Wasserpfeife müssen mindestens 130 m³ durch Frischluft ersetzt werden. Die Lüftung über offene Fenster und Türen reiche in der Regel nicht aus, betonen die Forscher.
Hintergrund: Die glühenden Kohlen von Shishas erzeugen Kohlenmonoxid. Das Gas ist geruchlos und giftig. Kohlenmonoxid bedeutet Lebensgefahr für Personal und Gäste, denn das Gas beeinträchtigt oder unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Folge sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung.
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