Werbung

Selbstständigkeit – Recht auf Erteilung einer Steuernummer

Die Steuernummer dient nicht nur der verwaltungstechnischen Erfassung von Steuerpflichtigen und der Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Sie ist vielmehr regelmäßig Voraussetzung für ein selbstständiges gewerbliches oder berufliches Tätigwerden, soweit nicht ausnahmsweise ausschließlich Umsätze ausgeführt werden sollen, für die die Ausstellung einer Rechnung nicht vorgeschrieben ist.

 

Der Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen unter Angabe der Steuernummer steht demgemäß ein öffentlichrechtlicher Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber. Sie ist zudem auch Voraussetzung für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nicht nur die Versagung, sondern auch die Verzögerung der Erteilung einer Steuernummer, kann einen unzulässigen Eingriff in die durch Art. 12 Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufsausübung darstellen (Quelle: Finanzgericht Hamburg, Az.: 6 V 105/16).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: