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Selbstständige Gewerbetreibende – Kindergeldanspruch kennen

Gewerbetreibende, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind, haben Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben.

 

Der Kindergeldanspruch setzt in Fällen dieser Art u.a. die antragsgemäße Behandlung des Ausländers als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig und den Aufenthalt der Kinder im Inland oder im EU-Ausland voraus. Allerdings kommt es bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit für die normalerweise vorgeschriebene monatsweise Betrachtung nicht auf den Zufluss von Einnahmen an (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: III R 5/17).

 


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