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Schritt für Schritt zu mehr Energieeffizienz: Zwei neue EU-Verordnungen unter der Ökodesign-Richtlinie

Die ErP- bzw. Ökodesign-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein bei der Erreichung der „20/20/20“-Klima- und Energieziele der Europäischen Union – bis 2020 wird eine Reduzierung der Treibhausgase um 20%, eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien um 20% und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20% – jeweils im Vergleich zu 1990 – angestrebt. Bei Trockenläuferpumpen und Nassläufer-Umwälzpumpen sorgen zwei neue EU-Verordnungen schrittweise dafür, dass – ähnlich wie beim Glühlampenverbot – nicht mehr zeitgemäße „Stromfresser“ europaweit aus dem Handel verschwinden.

Die neue Norm EN 60034-30:2009 löst die seit 1998 in Europa bestehende Unterteilung, bei Motoren in die drei Wirkungsgradklassen EFF3 bis EFF1, durch eine neue „IE“-Klassifizierung ab.

Die Europäische Union verfolgt mit zwei Verordnungen unter der ErP-Richtlinie einen klaren Fahrplan bis 2020. Er enthält für Elektromotoren und für Nassläufer-Umwälzpumpen je drei Meilensteine. Am Ende des Regulierungsprozesses sollen ineffiziente „Stromfresser“ endgültig vom Markt verbannt sein.

Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist ihr sogenannter Energie-Effizienz-Index (EEI).

 

Mit zwei neuen EU-Verordnungen unter der europäischen ErP-(„Ökodesign“-)Richtlinie wird in den nächsten Jahren die Energieeffizienz neu verkaufter Pumpen streng geregelt. Die erste trat bereits am 16. Juni dieses Jahres in Kraft. Die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der EU-Kommission bezieht sich auf die Effizienz von Elektromotoren, also auch für Trockenläuferpumpen in Heizungs-, Klima-, Wasserversorgungs- und Druckerhöhungsanlagen. Zum 1. Januar 2013 sorgt eine zweite Verordnung speziell für Nassläufer-Umwälzpumpen (EG) Nr. 641/2009 dafür, dass in diesem Bereich praktisch nur noch Hocheffizienzpumpen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Aus dem Zeitplan der beiden Verordnungen ergibt sich, dass bis 2020 für praktisch alle Anforderungen der Gebäudetechnik nur noch hocheffiziente Pumpentechnik vorhanden sein wird.

Motoren für Trockenläuferpumpen
Die neue Norm EN 60034-30:2009 löst die seit 1998 in Europa bestehende Unterteilung in die drei Wirkungsgradklassen EFF3 bis EFF1 durch eine neue „IE“-Klassifizierung ab. Die Bezeichnung steht dabei für International Efficiency und definiert weltweit gültige Wirkungsgradklassen für Drehstrommotoren mit
Käfigläufern im Leistungsbereich von 0,75 bis 375 kW. Bisher sind folgende Motor-Wirkungsgradklassen benannt:

  • IE1 = Standard Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF2,
  • IE2 = Hoher Wirkungsgrad, in etwa vergleichbar mit EFF1,
  • IE3 = Premium Wirkungsgrad,
  • IE4 = für die Zukunft vorgesehene, dann beste Effizienzklasse.
  • (Gemäß IEC TS 60034-31 Ed.1)


Die Einführung der neuen Motoreffizienzanforderungen erfolgt dabei in drei Schritten: Seit dem 16. Juni 2011 muss die Effizienzstufe IE2 eingehalten werden. Pumpenmotoren mit einer schlechteren Effizienzklasse dürfen – bis auf wenige Bauarten und Einsatzbereiche – künftig in der Europäischen Union nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Januar 2015 müssen zunächst Motoren mit Nennleistungen von 7,5 bis 375 kW die
Effizienzstufe IE3 erreichen oder alternativ IE2 entsprechen, dann aber mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. Diese Bedingungen gelten ab dem 1. Januar 2017 auch für Motoren von 0,75 bis 375 kW.

Nassläufer-Umwälzpumpen
Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist ihr sogenannter Energie-Effizienz-Index (EEI). Er wird durch den Pumpenhersteller nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 bestimmten Rechenverfahren ermittelt. Die zukünftigen Grenzwerte gehen in der Regel noch über die Anforderungen der aktuellen
Energieeffizienzklasse A bei Nassläufer-Umwälzpumpen hinaus.
Für Nassläufer, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert werden (externe Pumpen), wird ab dem 1. Januar 2013 der Energie-Effizienz-Index Grenzwert (EEI) auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen gibt es dann nicht mehr. Ab dem 1. August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt und gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z.B. in neuen Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut sind (integrierte Pumpen). Im letzten Umsetzungsschritt am 1. Januar 2020 gelten die Vorgaben auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen in Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen. Ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.

Veränderung des Marktangebotes
Durch diese Verordnung werden sich spätestens ab 2013 die Sortimente bei Nassläufer-Umwälzpumpen deutlich verändern. Denn über 90% (Stand 2009) der auf dem Markt verfügbaren Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizungs- und Klimasysteme werden die zukünftigen Grenzwerte nicht mehr einhalten.

Quelle: Wilo SE, Dortmund

Bilder: Wilo

www.wilo.de

 


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