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Schleswig-Holstein: Brisante Themen

Das wohl wichtigste Ergebnis der Obermeister- und Delegiertentagung am 1. Dezember des letzten Jahres in Kiel: Kein Beitritt zur neuen "E.ON Hanse Vertrieb GmbH" Gas-Gemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. - ein einstimmiger Beschluss.

„Hoher Besuch“ auf der Obermeister- und Delegiertentagung: Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, Elmar Esser.

Diskussionen und Aussprachen beherrschten die Tagung.

 

Was war geschehen: Die Rechtsvorgängerin der E.ON Hanse Vertrieb GmbH (die Schleswag) und der Fachverband SHK Schleswig-Holstein hatten gemeinsam 1998 die Gas-Gemeinschaft Schleswig-Holstein gegründet. Noch im Jahr 2008 war die Satzung dahingehend geändert worden, dass nur Handwerksbetriebe, die in das Installateurverzeichnis eingetragen sind, in die Gas-Gemeinschaft aufgenommen werden können. Jedoch war es aus formalen Gründen nicht möglich, die bisherige Gas-Gemeinschaft wie vorgesehen von einem nicht rechtsfähigen Verein in einen rechtsfähigen Verein umzuwandeln. Es hätte lediglich einer neuen Satzung bedurft, in der diese formalen Mängel geheilt worden wären. Jedoch war dieser Weg für E.ON Hanse Vertrieb GmbH zu einfach.
Landesinnungsmeister (LIM) Eckhart Dencker sowie Ehren-LIM Rolf Richter informierten auf der Tagung umfassend über die wesentlichen inhaltlichen Änderungen in der von der E.ON Hanse Vertrieb GmbH vorgelegten Satzung zur Gründung einer neuen Gas-Gemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. Die gravierendste Änderung "ist die Aufnahme auch von Bezirksschornsteinfegermeistern, ohne in das Installateurverzeichnis eingetragen sein zu müssen".
Des Weiteren stellten die damaligen Gründungsmitglieder E.ON Hanse Vertrieb GmbH und der Fachverband SHK Schleswig-Holstein laut Satzung im Wechsel den Vorsitzenden und Stellvertreter. Auch dieses Prinzip des Miteinanders auf Augenhöhe ist im neuen Satzungsentwurf nicht vorgesehen. Vielmehr hatte sich E.ON Hanse Vertrieb GmbH - nachdem der Fachverband nicht auf diese Forderungen eingegangen war - handverlesen zwei SHK-Betriebe ausgesucht, die die Funktion als Vertreter des Handwerks wahrnehmen sollen. Nach Rückfragen des Fachverbandes bei den Schwesterverbänden ist die Berücksichtigung aller Bezirksschornsteinfegermeister ein bundesweit einmaliger Einschnitt auf Landesebene.
Eckhart Dencker hatte in den Beratungen zur neuen Satzung darauf hingewiesen, dass für die Beitrittsmöglichkeit des einzelnen Schornsteinfegermeisters "selbstverständlich die gleichen Voraussetzungen wie für SHK-Fachbetriebe gelten müssen", nämlich die Teil- oder Volleintragung in die Handwerksrolle mit dem weiteren Gewerk und die Eintragung in das Installateur-Verzeichnis.
Zahlreiche Innungsbetriebe hatten ihr Unverständnis und ihre Verärgerung über die Pläne der E.ON Hanse Vertrieb GmbH schriftlich deutlich gemacht. Trotz dieser Einwände wurde eine neue Gas-Gemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. mit der "E.ON Hanse Vertrieb GmbH Satzung" gegründet. Der Fachgroßhandel hat sich an der Gründung unter alleiniger Führung der E.ON Hanse Vertrieb GmbH nicht beteiligt. Dies wurde seitens der Obermeister- und Delegierten sehr positiv bewertet.
Die jetzige Situation sowie die weitere Vorgehensweise des organisierten Fachhandwerks wurden ausführlich und engagiert diskutiert. Einhellig unterstützen die Obermeister und Delegierten das Vorgehen des Fachverbandes, den Beitritt zur neuen Gas-Gemeinschaft nicht zu empfehlen. Jedoch besteht bei den Obermeistern und Delegierten die Befürchtung, dass die nicht genehmigte Nutzung des Namens und des Logos der bisherigen Gas-Gemeinschaft durch die von E.ON Hanse Vertrieb gegründete Gas-Gemeinschaft zu Verwechslungen führen kann. Deshalb soll die Verbandsführung Maßnahmen ergreifen, die eine Irreführung verhindern und Alternativen der Zusammenarbeit auf dem Gassektor zu prüfen.
Ein weiteres, viel diskutiertes Thema war das Schornsteinfegerwesen. Dazu sprach Landesfachgruppenleiter Volker Albers für die besonders bedrängten Mitgliedsbetriebe des Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks. Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des SHK-Landesverbands, Enno de Vries, war er im Wirtschaftsministerium (das die Aufsicht hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger hat) vorstellig geworden. Ziel war es, frühzeitig auf wettbewerbswidrige Aktionen einzelner Bezirksschornsteinfegermeister hinzuweisen. Dencker verdeutliche die Verärgerung der SHK-Familie hinsichtlich der einseitigen Bevorzugung der Schornsteinfeger im Wettbewerb durch Nutzung des Kehrbuchs. Zudem sei deren Nebentätigkeitsverbot bereits seit Januar 2009 aufgehoben worden. Demgegenüber könnten interessierte SHK-Betriebe erst ab 2013 mit einer Teileintragung mit dem Schornsteinfeger-Handwerk Leistungen aus einer Hand anbieten.
www.installateur-sh.de

 


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