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Schadensersatzzahlung durch Arbeitgeber – Steuerauswirkungen kennen

Ein vom Arbeitgeber geleisteter Schadensersatz stellt beim Arbeitnehmer u. U. keinen Arbeitslohn dar. Das allerdings gilt nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

 

Im Streitfall stand dem Mitarbeiter ein Dienstwagen mit Fahrer zu. Im Rahmen einer Betriebsprüfung war festgestellt worden, dass das geführte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß war. Die Versicherung des Chefs ersetzte die beim Mitarbeiter nachträglich erhobene Einkommensteuer. Das sei ein Ausgleich der privaten Vermögenseinbuße, so die Richter, und damit kein Lohnzufluss (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 34/16).

 


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