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RLT-Herstellerverband begrüßt EnEV-Vorgaben

 

Bietigheim-Bissingen. Die Bundesregierung verabschiedete am 18. Juni 2008 die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Damit wird voraussichtlich ab 1.1.2009 die Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen mit mehr als 4000 m3/h Pflicht. Auf diese Vorgabe weist der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. (Bietigheim-Bissingen) hin.
Werden Raumlufttechnische Anlagen in Gebäude eingebaut oder Zentralgeräte solcher Anlagen erneuert, müssen gemäß § 15 der EnEV diese mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. Die Wärmerückgewinnung muss mindestens der Klassifizierung H3 nach DIN EN 13053: 2007-09 entsprechen.
Des Weiteren wird in § 15 der EnEV die elektrische Leistungsaufnahme von Raumlufttechnischen Anlagen begrenzt. Beim Einbau von Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW und Raumlufttechnischen Anlagen, die für einen Zuluftvolumenstrom von mindestens 4000 m3/h ausgelegt sind, sowie bei der Erneuerung von Zentralgeräten oder Luftkanalsystemen müssen diese Anlagen so ausgeführt werden, dass
1. die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Leistung der Einzelventilatoren oder
2. der gewichtete Mittelwert der auf das jeweilige Fördervolumen bezogenen elektrischen Leistungen aller Zu- und Abluftventilatoren bei Auslegungsvolumenstrom den Grenzwert der Kategorie SFP 4 nach DIN EN 13779 nicht überschreitet. Der Grenzwert für die Klasse SFP 4 kann um Zuschläge nach DIN EN 13779 Abschnitt 6.5.2 für Gas- und HEPA-Filter sowie Wärmerückführungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053 erweitert werden.
Mit diesen wirtschaftlichen Festlegungen zur Wärmerückgewinnung und zur elektrischen Leistungsaufnahme wird ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcen- und Umweltschonung sowie zur CO2-Einsparung geleistet, meint der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte abschließend.

 


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