Werbung

Richtig oder falsch?

Ungedämmte Rohrleitungen sowie ­Armaturen in unbeheizten Räumen müssen laut EnEV (Energieeinsparverordnung) nachträglich gedämmt werden

 

richtig:

Wenn die Rohrleitungen zugänglich sind, müssen gemäß EnEV die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen gedämmt werden. Der Gesetzgeber setzt in der EnEV 2009 eine Frist zur Nachrüstung der Dämmung bis zum 1. Januar 2012.

Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH

www.missel.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: