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Richtig oder falsch?

In Neubauten sind ­Solaranlagen Pflicht

Mit einer Wärme­pumpe – hier eine innen aufgestellte Sole/Wasser-Wärmepumpe – wird die Pflicht zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien im Neubau problemlos erfüllt.

 

falsch

Bei Neubauten ist die anteilige Nutzung Erneuerbarer Ener­gien für Heizung und Warmwasserbereitung zwingend vorgeschrieben. Das steht im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Und auch die aktuelle Energie-Einsparverordnung (EnEV) sieht derartige Lösungen vor oder fordert entsprechende Ersatzmaßnahmen. Aber auch eine Wärmepumpe erfüllt diese Vorgaben. Dadurch, dass sie je nach Quelle und Betriebsweise bei einer Jahresarbeitszahl von drei bis fünf entsprechend viel Erneuerbare Energien in die Heizung und die Warmwasserbereitung einkoppeln, ist die Pflicht zur anteiligen Nutzung regenerativer Energien erfüllt. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe zeigt, wie viel gekaufte Energie (Strom) nötig war, um innerhalb eines Jahres die komplette Heizarbeit (Nutzenergie) zu leisten. „Eine Jahresarbeitszahl von 4 bedeutet, dass zur Bereitstellung von insgesamt 4 kWh Nutzenergie 1 kWh Strom notwendig war, also 3 kWh kostenlose Energie aus der Umwelt gewonnen wurden“, informiert Pressesprecher Henning Schulz von Stiebel Eltron.
Bei herkömmlichen Öl- oder Gaskesseln hingegen müssen tatsächlich zusätzliche Maßnahmen wie etwa der Einbau einer Solaranlage ergriffen werden.

Quelle: Stiebel Eltron

www.stiebel-eltron.de

 


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