Rechtskonform planen und bauen - Entwicklung des Bau- und Architektenrechts im Jahre 2007
Die Fortschreibung des Bau- und Architektenrechts hat auch im vergangenen Jahr zahlreiche Veränderungen verzeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Inhaltskontrolle von geänderten VOB/B-Verträgen öffentlicher Auftraggeber über ungültige Vertragsstrafenklauseln bis hin zur nunmehr 10-jährigen Verjährungsfrist für verschwiegene Mängel. Der nachfolgende Beitrag zeigt wichtige Änderungen für SHK-Betriebe auf.
RA Friedrich-Wilhelm Stohlmann
Die Fortschreibung des Bau- und Architektenrechts hat auch im vergangenen Jahr zahlreiche Veränderungen verzeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Inhaltskontrolle von geänderten VOB/B-Verträgen öffentlicher Auftraggeber über ungültige Vertragsstrafenklauseln bis hin zur nunmehr 10-jährigen Verjährungsfrist für verschwiegene Mängel. Der nachfolgende Beitrag zeigt wichtige Änderungen für SHK-Betriebe auf.
VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung
Im Januar 2004 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig entschieden, dass jeder Eingriff in die VOB/B, die als privilegiertes Gesamtsystem eines ausgeglichenen Bauvertrages angesehen wird, dazu führt, dass dann die Einzelbestimmungen der VOB/B darauf überprüft werden können, ob sie möglicherweise unwirksam sind.