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Rechtskonform planen und bauen - Entwicklung des Bau- und Architektenrechts im Jahre 2007

Die Fortschreibung des Bau- und Architektenrechts hat auch im vergangenen Jahr zahlreiche Veränderungen verzeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Inhaltskontrolle von geänderten VOB/B-Verträgen öffentlicher Auftraggeber über ungültige Vertragsstrafenklauseln bis hin zur nunmehr 10-jährigen Verjährungsfrist für verschwiegene Mängel. Der nachfolgende Beitrag zeigt wichtige Änderungen für SHK-Betriebe auf.

 

RA Friedrich-Wilhelm Stohlmann

Die Fortschreibung des Bau- und Architektenrechts hat auch im vergangenen Jahr zahlreiche Veränderungen verzeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Inhaltskontrolle von geänderten VOB/B-Verträgen öffentlicher Auftraggeber über ungültige Vertragsstrafenklauseln bis hin zur nunmehr 10-jährigen Verjährungsfrist für verschwiegene Mängel. Der nachfolgende Beitrag zeigt wichtige Änderungen für SHK-Betriebe auf.

VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung

Im Januar 2004 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig entschieden, dass jeder Eingriff in die VOB/B, die als privilegiertes Gesamtsystem eines ausgeglichenen Bauvertrages angesehen wird, dazu führt, dass dann die Einzelbestimmungen der VOB/B darauf überprüft werden können, ob sie möglicherweise unwirksam sind.

 


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