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Rahmenbedingungen für maschinelle Schullüftungssysteme

In vielen Schulen fehlt zur Bereitstellung einer guten Lernumgebung eine maschinelle Lüftung. Bild: IKZ

 

Neukirchen-Vluyn. In vielen Schulen und Klassenzimmern fehlt zur Bereitstellung einer guten Lernumgebung eine maschinelle Lüftung. Eine Mindestanforderung, die die Rahmenbedingungen für maschinelle Lüftungssysteme definierte, fehlte bislang. Diese Lücke schließt seit Anfang Juni dieses Jahres ein gemeinsames Papier der Branchenverbände VDMA (Fachverband Allgemeine Lufttechnik), BTGA, FGK, des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte und der TGA-Repräsentanz Berlin. Es listet die minimalen Anforderungen an maschinelle Schullüftungssysteme auf, die beim Entwurf von Förderprogrammen oder offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Die Anforderungen beziehen sich auf typische, 50-90 m² große Klassenräume mit ca. 30 Schülern, die hier typische Aktivitäten ausführen. Das Papier nennt zu folgenden technischen Rahmenbedingungen die wichtigsten zu beachtenden Normen und Richtlini

  • Außenluftvolumenstrom >25 m³/h pro Person im Raum
  • Schallleistungspegel <43 dB(A)
  • Verpflichtender Einsatz von Wärmerückgewinnung
  • Außenluftfilter mindestens ePM1 50 % gemäß ISO 16890
  • Verpflichtende bedarfsorientierte Einzelraumregelung
  • Behagliche und vollständige Raumströmung

Udo Jung, Geschäftsführer Vertrieb, Technik, Produktion bei der TROX GmbH, verweist als Vorstandvorsitzender des Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMA auf Skandinavien als Vorbild in Sachen Schullüftung und betont, mit dem nun veröffentlichten Grundsatzpapier liege eine geschlossene und von allen vertretbare einfache Forderung vor, in der die Grundanforderungen an maschinelle Lüftung in Schulen kurz, prägnant und verständlich definiert werden.

Das Grundsatzpapier steht auf der Webseite des VDMA unter bit.ly/3wBrX6G zum Download bereit.

 


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