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Qualifiziert für die Ver- und Entsorgung: Weiterbildung für Mitgliedsbetriebe kommt gerade recht

Fortbildungen für Sanitär, Heizung und Klima beschäftigte die Bundesfachgruppe Ende Oktober. Ziel ist es, die Kompetenz der Eckring-Betriebe durch Schulungen von jeweils max. zwei Tagen weiter auszubauen.

Drei Entwicklungen haben dazu geführt, dass die passende Entwässerungs-Schulung für die Fachbetriebe bereit steht.

Zu den Tagungsunterlagen sicherten sich die Bufa-Teilnehmer weitere Tischvorlagen.

Tauschten sich über die aktuellen Branchenthemen aus (v.l.): ZV-Hauptgeschäftsführer Elmar Esser, sein Stellvertreter Andreas Müller, Fritz Schellhorn (Vorsitzender Bufa SHK) sowie Stellvertreter Hans-Joachim Hering.

Transparenz bei der Heizungs-Optimierung: Bietet der Fachbetrieb drei verschiedene Leistungsklassen an, lässt sich dies zukünftig mit Förderungen kombinieren.

Matthias Wagnitz erläuterte Details für die Weiterbildungen in den Bereichen Heizung und Lüftung.

Die Austauschpflicht für Speicherheizungen durch die EnEV sorgt in Zukunft für einen Markt, der Ersatzlösungen fordert.

 

Für die Fachbetriebe zeichnet sich ab, dass die neue Trinkwasserverordnung im nächsten Jahr ein Plus an Aufträgen bringen wird. Wenn der Bundesrat die jetzt bekannte Fassung im Februar 2010 verabschiedet, steht der Betreiber stärker in der Pflicht. Ob Hotel oder Altenheim: Für öffentliche Gebäude kommt die jährliche Prüfpflicht zur Beschaffenheit des Trinkwassers. Auch im privaten Wohnungsbau ist der Betreiber für eine einwandfreie Funktion des Hausnetzes verantwortlich. Für die Akquise des geschulten Mitgliedsbetriebes ergeben sich dadurch günstige Rahmenbedingungen (siehe "Drei Checks für den Sanitär-Fachmann" Seite 25).

Zeitnah mit der Veröffentlichung erstellt der ZVSHK einen Kommentar zur Trinkwasserverordnung für die Mitgliedsbetriebe. Die­se Broschüre wird der Fachunternehmer über seinen Landesverband kostenlos bekommen.

Zum Regelwerk gleich der Kommentar
Zu den Technischen Regeln der Trinkwasserinstallation (TRWI) werden in Zusammenarbeit mit dem DVGW und dem Beuth-Verlag die Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie die neuen Teile der DIN 1988 fertiggestellt. Die Veröffentlichung erster Teile erfolgt im kommenden Jahr zeitgleich mit einem jeweiligen Kommentar.

Trinkwassernetze vereinfacht oder differenziert bemessen
In der DIN EN 806-3 ist ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung von Rohrdurchmessern beschrieben. Dies kann bei einer "normalen" Installation angewendet werden. In anderen Fällen gilt es, differenziert nach DIN 1988-300 zu berechnen. Dann gilt es, den tatsächlichen Durchfluss für die Entnahme und den Druckverlust in Rohren, Verbindungen und Armaturen für die Bestimmung der Nennweite einzubeziehen. Solche differenzierte Bemessungen kosten den Planer Zeit. Wirtschaftlich ist es daher, eine Berechnungs-Software zu nutzen.

Desinfektion darf kein Dauerzustand sein
Zur Desinfektion von Trinkwasserinstallationen kommt das neue DVGW-Arbeitsblatt W 291-2 im nächsten Jahr. Hohe Bedeutung wurde der Frage beigemessen, ob alle für Trinkwasser zugelassenen Werkstoffe bei einer chemischen Desinfektion unbeschadet bleiben. Dr. Peter Arens (Viegener) gab als Sprecher des zuständigen Arbeitskreises im DVGW Entwarnung: Wenn die Handlungsanweisungen zur Desinfektion im Merkblatt eingehalten werden, sind bei Rohren, Verbindern, Armaturen und Elastomeren keine Schäden zu erwarten. Er warnte jedoch: "In keinem Fall ersetzt eine Desinfektion die Sanierung. Den Ursachen der Kontamination muss nachgegangen werden, ansonsten ist der Erfolg nur temporär."

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Entwässerung verlangt nach Qualifikation
Nordrhein-Westfalen macht Ernst. Die überwiegend maroden Entwässerungssysteme auf privatem Grund gilt es, bis zum Jahr 2015 zu prüfen. Weder bei der Prüfung noch bei der nötigen Dokumentation und erst recht nicht bei der Instandsetzung soll es an der nötigen Qualifikation mangeln. Deshalb gab es im Mai einen Erlass zu den "Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen".

Städte und Gemeinden müssen die Instandsetzung auf privatem Grund voranbringen, doch wollen sie möglichst denjenigen Unternehmen einen Riegel vorschieben, denen es mehr um den Auftrag als um die Sorgfalt geht. Vor Einleitung ins öffentliche Netz will man nachhaltig das in Ordnung gebracht wissen, was durch Stichproben zu etwa 90 % schadhaft ist: Das Entwässerungsnetz im und am Gebäude, unter der Sockelplatte oder im Verlauf bis zur Grundstücksgrenze.

Die hohe Schadensquote trifft nicht nur auf NRW zu, sondern dies wird im gesamten Bundesgebiet so sein. Deshalb zeichnen sich jetzt vergleichbare Entwicklungen in anderen Bundesländern ab. Mit ähnlicher Konsequenz: Nur verlässliche Handwerksunternehmen mit Sachkunde sollen prüfen, dokumentieren, beraten und instand setzen.

Meisterbrief allein reicht nicht
Um eine Auswahl qualifizierter Fachbetriebe präsentieren zu können, verlangt die öffentliche Hand je nach Region unterschiedliche Nachweise der Qualifikation. Eher selten ist, dass noch allein der Meisterbrief als ausreichend eingestuft wird. Der Trend ist vielmehr, dass als Minimum eine zusätzliche Qualifikation verlangt wird. Darüber hinaus erwartet Schleswig-Holstein beispielsweise, dass die Mitgliedschaft in einer Überwachungs- bzw. Gütegemeinschaft besteht.

Innerhalb der SHK-Berufsorganisation kommt dieser Trend nicht überraschend und die Bufa SHK hat das Thema nicht zum ersten Mal behandelt. In der Sitzung am 20. und 21. Oktober in St. Augustin wurde deutlich, dass in diesem Zusammenhang auch die "DIN 1986-30 Instandhaltung" überarbeitet wird, um die Anforderungen von der Zustandserfassung bis hin zu Sanierungsverfahren speziell für die Grundstücksentwässerung zu normieren.

Mitgliedsbetriebe können alles Wichtige zum Thema im Januar kommenden Jahres auf der Gemeinschaftstagung in Fulda erfahren (siehe Kurzmeldung). Voraussichtlich wird dann gemeinsam mit der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) die Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung aus der Taufe gehoben. Dann soll auch ein bundeseinheitliches Gütezeichen etabliert werden.
Für den Bereich Grundstücksentwässerung lässt sich deshalb zusammenfassen, dass organisierte Mitgliedsbetriebe, die dieses Geschäftsfeld nicht Dritten überlassen wollen, die nötige Prüf-Qualifikation in einem 2-Tage-Kurs (plus vorausgehendes E-Learning) erwerben können. Entsprechend der Nachfrage für die Weiterbildung bzw. Fremdüberwachung wird der jeweilige Landesverband bzw. die ÜWG-SHK tätig.

Heizungs-Check erreicht 3000 Fachbetriebe
Matthias Wagnitz, Referent für Heizung im ZVSHK, nannte die aktuellen Zahlen zum Heizungs-Check: Etwa 4000 Personen aus 3000 Fachbetrieben haben sich inzwischen schulen lassen. Auch im kommenden Jahr werden die Fachverbände das Angebot zur Qualifikation aufrechterhalten.

Fachregel zur Optimierung von Heizungen
Für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen gibt es diverse Förderungen. Dabei ist der vertraglich geforderte Umfang jedoch häufig unklar. Deshalb hat der ZVSHK eine Fachregel zur Optimierung entworfen. Mit enthalten ist ein Verfahren, das die Datenaufnahme zur Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 deutlich vereinfacht.

Die Fachregel unterscheidet insgesamt drei Standards:

  • Die "Regelleistung" stellt das werkvertraglich Geschuldete nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) dar. Dabei handelt es sich um einen preiswerten Standard, der vom Fachbetrieb nur Minimalanforderungen in der Planungsleistung verlangt.
  • Die "besondere Leistung" bietet ein Plus an planerischem Aufwand. Vom Umfang her ist sie zwischen Regel- und Premiumleistung angesiedelt. Sie dient im Wesentlichen der Profilierung von Fachbetrieben, die schon heute mehr als die Regelleistung nach VOB anbieten.
  • Die "Premiumleistung" kann nach VOB als besondere Leistung vermarktet werden, denn eine umfangreiche Planung erreicht eine bestmögliche Energieeinsparung.

Es ist beispielsweise die Erwartung des Bauministeriums, dass sich das SHK-Handwerk im Bereich Optimierung zügig weiterbildet. Die genannten Standards der ZV-Fachregel sollen in die Förderkriterien der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aufgenommen werden. Bis Januar sollen Pilotschulungen durch einige Fachverbände erste Erfahrungen bringen.

Lichtblick
Die Ankündigung des Energieversorgers Lichtblick, in den nächsten Jahren 100 000 BHKWs im Contracting-Verfahren deutschlandweit einzusetzen, hat für Schlagzeilen gesorgt. Matthias Wagnitz gab der Bufa einen Einblick in seine Recherchen:

  • Das Lichblick-Konzept orientiert sich an der Bereitstellung von Regelenergie für den Strommarkt auf Anforderung. Damit liegen ganz andere Voraussetzungen für eine Wirtschaftlichkeit vor als bei herkömmlichen KWK-Anlagen.
  • Lichtblick arbeitet mit einer scheinbaren Überdimensionierung und nimmt dafür nur geringe Laufzeiten am Tag in Kauf. Die Wärmeanforderung wird über einen großvolumigen Puffer gedeckt. Durch die hohen Kosten für Regelenergie zu Spitzenzeiten im Strombedarf (Größenordnung 1 Euro/kWh) und durch die angepeilten Stückzahlen lässt sich dies vermutlich wirtschaftlich darstellen.
  • Die Kostenstruktur aus Endkundensicht ist ähnlich wie bei einem neuen Brennwertgerät. Der von Lichtblick genannte Mindestjahreswärmebedarf von 40 000 kWh erscheint realistisch.

Es bleibt abzuwarten, in wieweit das SHK-Handwerk an dieser Aktion beteiligt sein wird. Erste Kontakte wurden aufgenommen.

VDI 4100 erscheint noch vor Schallschutznorm
Die DIN 4109 wird mehrere Teile bekommen, berichtete Jörg Schütz (Fachverband Bayern), der die Schallschutz-Normung seit Jahren mit gestaltet. Neuerdings ist geplant, einen Bauteilkatalog für den Bereich Haustechnik zu erstellen. Doch ein Gelbdruck wird nicht vor Ende 2010 herauskommen. Der VDI wartet nicht so lange, sondern schafft Fakten, indem er seine überarbeitete Schallschutzrichtlinie VDI 4100 bereits 2010 herausbringt. In ihr werden die erhöhten Schallschutzanforderungen beschrieben. Davon betroffen sind alle gebäudetechnischen Anlagen.
Derzeit machen die Hersteller von Heizgeräten keine Angaben über Schallpegel in ihren Planungsunterlagen. Für Heiz- und Lüftungsgeräte ist jetzt unter Beteiligung der Stuttgarter Fachhochschule für Technik ein vereinfachtes Messverfahren in Vorbereitung. Dies soll zur Grundlage werden, damit Hersteller das Geräuschverhalten ermitteln und dem Planer in Technischen Daten weitergeben können.

Weitere wichtige Punkte

  • Das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 umfasst die Qualitätssicherung für Planung, Ausführung und Betrieb von Gas-Installationen. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2010 geplant. Ein wichtiger Punkt ist: Die Betreiberverpflichtungen für eine ordnungsgemäße Gas-Installation werden deutlich hervorgehoben. Die Überprüfungspflichten können die Mitgliedsbetriebe für ihre Akquise nutzen (siehe "Drei Checks für den Sanitär-Fachmann", Seite 25).
  • Das Thema Lüftung hat deutlich an Stellenwert gewonnen. Im Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) befindet sich eine Abluftanlage. Der ZVSHK plant über die Fachverbände, im kommenden Jahr eine Weiterbildung zur neuen DIN 1946-6 anzubieten.
  • Für die Reinigung von Lüftungsleitungen gibt es verschiedene Verfahren. Mit rotierenden Bürsten hat Hersteller Woehler nach eigenen Angaben günstige Zeit- und Reinigungsergebnisse erzielen können. Wartung und Reinigung der Be- und Entlüftungskanäle im Einfamilienhaus dauern etwa einen Arbeitstag.

Zusammenfassung
Betreiber von Trinkwassersystemen werden stärker in die Pflicht genommen. Entlastung bietet der Fachbetrieb durch sein Know-how. Auch das Geschäftsfeld in der Entwässerungstechnik wird an Bedeutung gewinnen. Ebenso die Optimierung von Heizungsanlagen oder die Wartung von Gas-Installationen sowie Lüftungssystemen. Die Berufsorganisation unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe, indem sie beispielsweise Weiterbildungskurse anbietet.

 


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