PV-Potenziale vermehrt heben
Solarpaket I und das Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran. Umso wichtiger, vorhandene Dachflächen dafür in Anspruch zu nehmen und weniger auf Freiflächen zu gehen. Wohnungsunternehmen zeigen sich lange schon interessiert, reagierten bislang aber eher verhalten. Das könnte sich jetzt ändern. Eine Chance auch für Planer und SHK-Betriebe, die im Metier PV bereits unterwegs sind oder sich dort aufstellen wollen.
Ende 2024 gab es nach vorläufigen Prognosezahlen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), die auf Basis des Marktstammdatenregisters erhoben wurden, rund 100 GWp installierte PV-Leistung in Deutschland. Dies schlüsselt sich über die vier Marktsegmente wie folgt auf: rund 38 GWp im Segment = 30 kWp (PV-Dachanlagen), rund 29 GWp im Bereich Anlagen größer 30 kWp (Gewerbedachsegment), rund 32 GWp im Segment Freiflächenanlagen und inzwischen auch rund 0,7 GWp im boomenden Segment der sogenannten Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“). Laut BSW waren Ende des vergangenen Jahres 47 % des Fahrplans zum politischen Ausbauziel für PV bis 2030 von 215 GWp, das die Ampelkoalition festlegte, bereits erreicht.
Den Kontext sehen
Warum diese Zahlen? Sie ermöglichen, aktuelle Entwicklungen und Ausbaupotenziale größentechnisch in einen Kontext einzuordnen. Das bekommt auch deswegen einen Wert, weil die „Verteilkämpfe“ um Freiflächen zum Ausbau von PV und Wind längst entbrannt sind und diese raumplanerisch gesehen in immer neue Dimensionen vorstoßen (Stichworte sind: Agro-PV, Floating-PV, Windkraft im Wald und auf Höhenzügen). Umso wichtiger erscheint es deshalb, bereits versiegelte Flächen (Gebäude/Dachflächen) über PV doppelt zu nutzen, statt neue in Anspruch zu nehmen.
PV auf MFH ist mau
Laut vorläufigen Auswertungen des BSW auf Basis des Marktstammdatenregisters waren nur rund 0,5 % der Ende 2024 installierten PV-Leistung auf Mehrfamilienhäusern (MFH) installiert – in Leistungszahl ausgedrückt: rund 0,5 GW. Aber bis zu 75 GW wären möglich. Auf diesen Wert beziffert Agora Energiewende und der Projektpartner Greenventory GmbH in ihrer gemeinsamen Kurzstudie (Kurzlink: t1p.de/pq6iv) aus dem Jahr 2023 das insgesamt mögliche technische Potenzial an PV-Leistung auf vermieteten Wohngebäuden in Deutschland.
Mieterstrom bislang Ladenhüter
Am mangelnden Interesse seitens der Immobilienwirtschaft liegt es nicht, dass der PV-Ausbau in diesem Markt-Segment nur so stockend vorankommt. Denn auf die Frage, ob Vermieter Interesse daran hätten, zukünftig (mehr) Mieter mit Solarstrom zu versorgen antworteten laut einer weiteren gemeinsamen Erhebung von GdW und BSW-Solar unter GdW-Mitgliedsunternehmen 8 von 10 damit, dass sie bereits Pläne hätten oder zumindest interessiert wären.
Der sogenannte „Mieterstrom“, also PV-Strom, meist vom Dach einer Immobilie, an die darin wohnenden Mieter zu verkaufen, hat sich aber bislang als Ladenhüter erwiesen. Laut Fraunhofer ISE und eigenen Auswertungen von Seiten des BSW wurde nur rund 0,1 % der Ende 2023 installierten PV-Leistung als Mieterstrom vermarktet (rund 0,05 GW). Nur rund ein Drittel der Wohnungsunternehmen, die PV-Anlagen betreiben, nutzen laut Umfrage des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) Mieterstrom zur Vermarktung. Überwiegend wird der Strom ins Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zum Mieterstrom machen ihn aus Sicht vieler Wohnungsunternehmen zu bürokratisch und zu kompliziert.
„Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“
Hier könnte das Konzept der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ nun Abhilfe schaffen. Dieses wurde mit dem Solarpaket I von der Ampelkoalition eingeführt. Ziel ist, die Lieferung von Solarstrom an Mieter deutlich zu vereinfachen. Bestandteile sind u. a., dass auch nur Solarstrom geliefert werden darf und keine Vollversorgung damit mehr verbunden ist wie bei Mieterstrom-Modellen. Auch kann der Mieter weiterhin den Netzstromlieferanten für seinen Reststrombezug frei wählen. Das Wohnungsunternehmen wird auch von wesentlichen Stromlieferantenpflichten befreit, u. a. von Rechnungsanforderungen und Informationspflichten, dem Angebot unterschiedlicher Zahlungsarten oder der Stromkennzeichnung.
Das Solarpaket I ist von der EU als Beihilfe noch nicht genehmigt (Stand Anfang April 2025). Das ist ungewöhnlich lang. Über die Gründe für die ungewöhnlich lange Dauer des Genehmigungsprozess gibt es laut BSW bislang keine offiziellen Angaben. Man dränge aber gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber der EU-Kommission auf eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung, heißt es von Seiten des BSW.
BSW und GdW Leitfaden
BSW und GdW haben parallel nun zu dem Konzept einen Leitfaden verfasst und veröffentlicht, der kostenfrei als Download zur Verfügung steht (siehe Link bzw. QRCode). Dieser soll die nötigen Kenntnisse zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vermitteln. Der Leitfaden erhält bspw. ein Vertragsmuster sowie eine Beschlussvorlage für Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Leitfaden behandelt u. a. folgende Themen: Rechtlicher Hintergrund, Messtechnik, Aufteilungsschlüssel, Kalkulationsbeispiel, Lieferantenpflichten, Vergleich mit Mieterstrom.
Warum ist das für größere SHK-Unternehmen und Planer, die im Bereich PV unterwegs sind, interessant zu wissen? Weil sich hier ggf. auf die eine oder andere Weise (neue) Geschäftsfelder auftun bzw. schon vorhandene entwickeln können, und sei es auch „nur“ als Subunternehmer bzw. Nachunternehmer durch Beauftragung des Generalunternehmens. Es könnte also tatsächlich Schwung in die Sache kommen.
Autor: Dittmar Koop
https://www.solarwirtschaft.de/leitfaden-gebaeudeversorgung/