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Prüfpflicht für größere Wärmepumpen: Erste Anlagen fallen 2026 darunter

Der Gesetzgeber hat für größere Gebäude eine Prüfpflicht für Wärmepumpen erlassen. Diese soll sicherstellen, dass die Anlage effizient läuft und nicht unnötig Strom verbraucht. Bild: Bundesverband Wärmepumpe

 

Stuttgart. Nicht nur fossil betriebene Heizungen in größeren Gebäuden müssen regelmäßig geprüft werden – die Pflicht gilt auch für Wärmepumpen. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gebäudeeigentümer müssen die Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, untersuchen lassen. 

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