Werbung

Prüfbescheinigungen für Tankanlagen geben keinen Aufschluss über Tankerdung

 

Unter der Überschrift „Wenn die Erdung fehlt!?“ haben wir in Ausgabe 1/2/2017 einen Artikel veröffentlicht (auch im Internet unter www.ikz.de, Suchwort: Tankerdung), der die Folgen einer fehlenden Tankerdung und die Möglichkeiten zur Aus- und Nachrüstung aufzeigt. Mehrere Leserfragen haben zwischenzeitlich den Autor Dipl.-Ing. Manfred Templin erreicht, die zum einen daran erinnerten, dass Sachverständige nach Landesrecht erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Tankanlagen vornehmen, sodass der dargestellte Sachverhalt der fehlenden Erdung nicht zutreffen könne. Dies würden, wie es heißt, die Prüfbescheinigungen mit der Bestätigung „Keine Mängel“/„Anlage mängelfrei“ aufzeigen. Zudem wurde die Frage gestellt, was in Bild 1 nicht ordnungsgemäß sei. Der Autor erläutert nachfolgend den Sachverhalt.

 Unter Potenzialausgleich (PA) versteht man die Gesamtheit aller Mittel und Maßnahmen zur Erdung, d. h. zur Ableitung von elektrischen Strömen in den Erdboden, bzw. in das Erdreich. DIN VDE 0100-700 schreibt den örtlichen Potenzialausgleich in Räumen oder Bereichen mit besonderer Gefährdung vor. Darunter fallen auch Feuchträume, feuergefährdete Bereiche sowie explosionsgefährdete Bereiche. Der Dombereich von Bild 1 fällt mit den Armaturen und eigensicheren Sensoren darunter. Wenn sich Behälter im Erdreich befinden, bedeutet das im elektrotechnischen Sinne nicht, dass Stahlbehälter damit automatisch geerdet sind. Bild 1 zeigt mehrere Mängel, die auf den fehlenden Potenzialausgleich hinweisen.
Dies sind:

  1. Domdeckel mit unzulässiger Kunststoffbeschichtung.
  2. Elektrische Isolation des Domdeckels vom Stahlbehälter. Die Befestigungsschrauben des Deckels dienen nicht als elektrische Verbindung.
  3. Elektrische Isolation des Füllrohres durch Kunststoffbeschichtung des Domdeckels sowie durch die Flanschdichtung und Anstrich des Füllrohres.
  4. Keine Erdung des Stahlbehälters durch fehlenden Anschluss der Kontaktmuttern.
  5. Nicht genutzte Anschlusslasche am Domstutzen für die Erdung.
  6. Fehlende Erdungsklemme am Grenzwertgeber.
  7. Fehlende Isolierstücke an den Wellrohren.

Ein fehlender Potenzialausgleich kann u. a. zu Messwertverfälschungen bei Füllstands-Messeinrichtungen oder sogar zu Geräteausfällen durch elektrische Überspannungen führen. Durch die elektrische Isolation der Füllrohrarmatur und der Gaspendelarmatur erhalten die elektrisch leitfähigen Schlauchleitungen des Tankwagens keinen Massekontakt. Auch hier ist der Explosionsschutz gefährdet. Des Weiteren ist zu beachten, dass oberirdische Behälter mit Stahl-Sattelfüßen auch einen Potenzialausgleich erhalten, da durch die Aufstellung der Behälter keine ausreichend niederohmige Erdung über die Behälter-Sattelfüße erreicht werden kann.
Die Anlagenprüfungen erfolgen durch äußere Sichtprüfungen der Sachverständigen nach Landesrecht. Hierbei wird ausschließlich der Dombereich mit den Armaturen geprüft, jedoch nicht die Elektroinstallation nach den VDE-Bestimmungen sowie nicht der ausreichende Explosionsschutz, zu dem der örtliche Potenzialausgleich und die Erdung zwingend gehören. Tes­tate mit dem Prüfergebnis „Keine Mängel“/„Anlage mängelfrei“ können daher niemals die vollständige Anlagensicherheit bescheinigen.

www.tankerdung.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: