Werbung

Pro/Contra: Freigabe der Messung nach BImSchV für das SHK-Handwerk?

Nach der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes im Juli dieses Jahres dürfen die Schornsteinfeger vorerst weiterhin keine Wartungen an Feuerstätten vornehmen. Das dürfen nur SHK-Fachbetriebe. Dafür bleibt den Schornsteinfegern die hoheitliche Überprüfung der Abgaswerte nach Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) an z.B. Niedertemperaturkesseln vorbehalten. Einmal pro Jahr also besucht der Schornsteinfeger den Betreiber der Anlage und nimmt die Werte auf. Aber auch der SHK-Handwerker misst im Rahmen seiner Kesselwartung einmal im Jahr dieselben Abgaswerte. Steckt da nicht ein gewisses Maß an Rationalisierungspotenzial?

 

Nach der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes im Juli dieses Jahres dürfen die Schornsteinfeger vorerst weiterhin keine Wartungen an Feuerstätten vornehmen. Das dürfen nur SHK-Fachbetriebe. Dafür bleibt den Schornsteinfegern die hoheitliche Überprüfung der Abgaswerte nach Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) an z.B. Niedertemperaturkesseln vorbehalten. Einmal pro Jahr also besucht der Schornsteinfeger den Betreiber der Anlage und nimmt die Werte auf. Aber auch der SHK-Handwerker misst im Rahmen seiner Kesselwartung einmal im Jahr dieselben Abgaswerte. Steckt da nicht ein gewisses Maß an Rationalisierungspotenzial?

In Deutschland sind rund 14,5 Mio. Heizungsanlagen nach 1. BImSchV mess- und überprüfungspflichtig. Zwar liegt die Beanstandungsquote bei nur noch 5%, dennoch müssen die Bürger hierfür jährlich rund 450 Mio. Euro ausgeben.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: