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Private Postzustellung – „Dreitagesfiktion“ außer Kraft?

Die sogenannte Dreitagesfiktion“ ist Bestandteil der Abgabenordnung (AO). Der Text findet sich in jeder Rechtsbehelfsbelehrung: Demnach gilt bei Zusendung durch einen einfachen Brief die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt.

 

Aber gilt diese Vorschrift ohne Wenn und Aber immer noch? „Die Post“ schließlich ist nicht mehr alleiniger Briefbote, vielmehr machen mehr und mehr private Zustelldienste der hoheitlichen Behördentätigkeit Konkurrenz. Die Fragestellung, ob die Zustellfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) auch dann gilt, wenn ein privater Postzusteller tätig war und dieser keine Zustellungsbescheinigung vorlegen kann und welchem Beteiligten die Beweislast obliegt, ist aktuell anhängig beim Bundesfinanzhof in München (Az.: III R 27/17).

 


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