Positionspapier zur anstehenden Novelle des GEG
In seinem Positionspapier zum GEG kritisiert der Verband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft u. a. das derzeit hohe Auslegungsniveau des GEG. Dieses mache Hybridlösungen als Beistell- oder Nachrüstlösungen unmöglich. Bild: Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft/Jost Listemann
Berlin. Der Verband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft hat ein Positionspapier zur anstehenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht, das sich mit seinen fünf Positionen in der Hauptsache auf den bestehenden § 71 GEG bezieht, der auch als „Heizungsgesetz“ bekannt geworden ist. Damit hat sich der Verband in der aktuell bereits laufenden politischen Debatte um die neue Ausgestaltung des GEG zu Wort gemeldet.
Mit dem Positionspapier „Fünf Ansätze für ein Gebäudeenergiegesetz 3.0“ will der Verband nach eigenen Angaben Bewegung in die stockende Wärmewende bringen: „Nach bald zwei Jahren GEG wird klar: Das Gesetz bremst die Wärmewende, anstatt sie zu beschleunigen“, moniert Verbandsvorstand Dr. Timm Kehler. Das aktuelle GEG habe den Heizungsmarkt in die Krise gestürzt und Modernisierer verunsichert. „Unsere fünf Thesen zeigen, wie die Wärmewende wieder Fahrt aufnehmen kann“, so Kehler weiter.
Der Verband kritisiert insbesondere die Komplexität des GEG und außerdem, dass es zwar vordergründig eine Technologieneutralität beschreibe, sich im Kern aber auf zwei Hauptpfade fokussiere, nämlich den Anschluss an Wärmenetze und die Installation von Wärmepumpen. „Die Verengung einer Vielzahl von möglichen Lösungen auf zwei Vorzugsvarianten macht die Wärmewende teuer und langsam“, argumentiert der Verband und fordert, die grundsätzliche einseitige Ausrichtung des § 71 GEG aufzuweiten, komplexe und widersprüchliche Detailregeln abzuschaffen und einen fairen Wettbewerb der Lösungskombinationen zu schaffen. Wie das zu schaffen sei, formuliert der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft in folgenden fünf Punkten:
1. Die CO2-Einsparung müsse durch einen Äquivalenz-Ansatz in den Mittelpunkt gestellt werden. Das bedeute die Abkehr von der 65 % Erneuerbaren-Quote. Ein Äquivalenz-Ansatz sei sinnvoll, um den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes bis 2030 um 65 % zu senken. Vorbild könnten die individuellen Sanierungsfahrpläne oder die Lebenszyklusbetrachtungen im Neubau sein.
2. Die Wärmewende müsse technologieneutral sein. Das derzeit hohe Auslegungsniveau des GEG mache Hybridlösungen als Beistell- oder Nachrüstlösungen unmöglich, so der Verband. So ließen sich beispielsweise keine kleiner dimensionierten Wärmepumpen mit dem Bestandsgaskessel koppeln. Praxiserfahrungen aus den Niederlanden zeigten aber, dass gerade solche Hybridlösungen, also der Einbau einer zusätzlichen, kleinen Wärmepumpe neben dem bestehenden Gas-Kessel als Nachrüstlösung, bereits mehr als 70 % CO2einsparen.
Im Sinne echter Technologieneutralität sollten außerdem insbesondere für Biomethan, synthetisches Methan und Wasserstoff Übergangsregelungen oder andere Hochlaufinstrumente zugelassen werden, um auch diesen den Markthochlauf zu ermöglichen.
3. Der Verband fordert vom GEG die Ausgestaltung einer seriösen Beratung. Die nach § 71 (11) GEG vorgeschriebene „Pflichtberatung“ greift „vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird“. In diesem Fall „hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist“. Der Gesetzgeber fordere also dezidiert keine umfassende und neutrale Beratung. Dementsprechend einseitig sei die aktuelle Beratungsvorgabe. Die verunsichernde Pflichtberatung müsse gestrichen werden, so der Verband.
4. Die Gasnetze müssten weiter genutzt werden. Während die Umstellung auf Wasserstoff zumindest im Grundsatz vorgesehen sei, schaffe das GEG keine Perspektiven für den Weiterbetrieb bestehender Netze mit grünem Methan, insbesondere Biomethan. „Um dieses Potenzial künftig nutzen zu können, sollte der Einsatz von Biomethan und synthetischem Methan, analog zu Wasserstoff gemäß § 71 k GEG mit angemessenen Übergangsregelungen ausgestaltet werden“, fordert der Verband.
5. Die Wärmewende müsse bezahlbar bleiben. Die Umsetzung der Anforderungen des GEG beim Heizungswechsel würden in Zukunft mehr und mehr Gebäudebesitzer finanziell überfordern. „Es braucht eine Refokussierung auf die CO2-Vermeidungskosten, weg von der einseitigen, teuren Ausrichtung auf Strom und noch nicht existierende Infrastrukturen“, resümiert der Verband.
von Dittmar Koop
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