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Planungshinweise für die Lüftung von Schulen Neuer Status-Report des Fachverbandes Gebäude-Klima (FGK) e.V.

Nicht nur die erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden erfordern eine dichte Bauweise. Daraus resultiert umso mehr ein Nachweis über den baulichen Feuchteschutz, wie ihn die DIN 1946-6 fordert. Besonders in Schulen kommt noch das Wohlergehen hinzu – insbesondere hinsichtlich der konzentrations- und Aufnahmebereitschaft der Schüler. Eine Fensterlüftung ist in den seltensten Fällen (Schallschutz, Emissionen, Verkehr usw.) möglich.

 

Zahlreiche Untersuchungen haben ergeben, dass in fensterbelüfteten Klassenräumen in den Wintermonaten Kohlendioxid-Konzentrationen von mehr als 3000 ppm auftreten können. Nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes sind aber bei Kohlendioxid-Konzentrationen von über 2000 ppm weitergehende organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen erforderlich. Fragt man Hygieniker oder Mediziner (nicht nur Pettenkofer), zücken die bei spätestens 1500 ppm schon die rote Karte.

Schadstoffkategorien

Insbesondere bei Schulen geht es wahrlich nicht allein um den baulichen Feuchteschutz, sondern umso mehr um die physiologischen Anforderungen des Menschen bzw. der Schüler. Die Arbeitsgruppe Raumklima und Behaglichkeit im Fachverband Gebäude Klima e.V., FGK, hat jetzt den neuen „Status-Report 22“ zu dem aktuellen Themenkomplex Lüftung von Schulen herausgegeben. Dieser Report enthält grundlegende Informationen über den Lüftungsbedarf sowie die relevanten normativen Regelwerke, speziell zugeschnitten auf die Belüftung von Klassenzimmern. Zudem enthält er Hinweise über die Möglichkeiten der fachgerechten Auslegung von freien und ventilatorgestützten Lüftungssystemen nach DIN EN 13779 und DIN EN 15251. Zwei DIN A3 große Tabellen vergleichen Funktionen und Besonderheiten der Fensterlüftung, der Abluftsysteme, der dezentralen sowie der (semi-)zentralen Lüftungssysteme auf Basis eines 60 m² großen Klassenraum mit 30 Schülern als Referenzgröße.
Des Weiteren führt dieser Report auch eine Tabelle entsprechend der DIN EN 15251 auf, wo neben dem personenbezogenen Luftvolumenstrom allein entsprechend den physiologischen Anforderungen der einzelnen Schüler auch ein zusätzlicher Luftvolumenstrom zur Abführung der Gebäudeemissionen aufgeführt ist. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang (es geht um Schulen, worin sich Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte aufhalten) das Schulgebäude in drei Schadstoffkategorien unterteilt wird:
a) sehr schadstoffarmes Gebäude,
b) schadstoffarmes Gebäude,
c) nicht schadstoffarmes Gebäude.
Eine Kategorie „schadstofffreies Gebäude“ gibt es nicht. So bleibt nur zu hoffen, dass es in der Praxis anders ist.


Tabelle aus DIN EN 15251: personenbezogener Luftvolumenstrom und Luftvolumenstrom zur Abführung von Gebäudeemissionen.

Projektbeispiele

Zur Veranschaulichung enthält die Broschüre ausgeführte Projekte. Dazu zählen unter anderem eine mechanische CO2-gesteuerte Fensteröffnung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Hintergrund dieser Empfehlungen sind Erkenntnisse, wonach die Höhe des Außenluftvolumenstroms einen signifikanten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Schüler hat. Danach gelten Kohlendioxidwerte von weniger als 1000 ppm als hygienisch unbedenklich und Werte zwischen 1000 und 2000 ppm als hygienisch auffällig, was dann einen höheren Außenluftvolumenstrom erforderlich macht. Kohlendioxidwerte über 2000 ppm gelten sogar als hygienisch inakzeptabel und erfordern noch weitergehende Maßnahmen.
Der neue „Status-Report 22 – Lüftung von Schulen“ des FGK e.V. kann unter der Internetadresse www.fgk.de aus der Rubrik „Status-Report“ kostenfrei als PDF-Datei geladen werden. Besonders zu empfehlen sind weitere „Status-Reporte“ wie beispielsweise der zur Integration Erneuerbarer Energien in Lüftungs- und Klimaanlagen, aber auch zahlreiche Checklisten und Formulare für die fachkompetente Arbeit mit Lüftungs- und Klimaanlagen.

KONTAKT: Fachverband Gebäude-Klima e.V., 74321 Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 7888990, Fax 07142 78889919, info@fgk.de, www.fgk.de

 


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