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Pkw-Nutzung – „Anscheinsbeweis“ lässt sich aushebeln (erschüttern)

Die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Pkw führt nicht selten zu Unstimmigkeiten mit der Finanzverwaltung. Laut aktueller Rechtsprechung lässt sich der sog. Anscheinsbeweis allerdings erschüttern und damit die Anwendung der 1%-Regelung für ein Fahrzeug ggf. verhindern.

 

Zwar entspricht es – so das gern genutzte Argument der Steuerbehörde – der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein betriebliches Kraftfahrzeug, das zum privaten Gebrauch geeignet ist und zur Verfügung steht, auch privat genutzt wird. Im zugrunde liegenden Fall indes hatte die betroffene Personengesellschaft nachgewiesen, dass weitere in Status und Gebrauchswert zumindest vergleichbare Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter vorhanden waren (Quelle: Finanzgericht Münster,. Az.: 7 K 388/17 G,U,F).

 


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