Photovoltaikanlagen: Meldepflicht nicht verpassen
Kaiserslautern. Für Betreiber von Photovoltaik-(PV)-Anlagen läuft zum 28. Februar 2019 die Frist zur Meldung der sogenannten Konformitätserklärung aus. Auch die Eigenversorgung muss bis zum 28. Februar gemeldet werden, sonst drohen Rückforderungsansprüche. Darauf weist die Energieagentur Rheinland-Pfalz hin.
Betreiber von PV-Anlagen stehen jedes Jahr vor der Herausforderung, allen Meldepflichten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) fristgerecht nachzukommen. Das ist wichtig, denn die fristgerechte Meldung von Anlagen ist eine Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung oder der Marktprämie. Erfolgt die Meldung also nicht, können Rückforderungsansprüche vom Netzbetreiber drohen, so die Energieagentur.
Für die Meldung gibt es meist elektronische Formulare, die von Fachverbänden oder Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen von der Meldepflicht gibt es bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 kW und für Strom aus sonstigen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1 kW.
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