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Pellet-Verband fordert Anpassungen am GModG-Entwurf

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) bemängelt im Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) extreme bürokratische Belastungen für Holzwärme und fordert Verbesserungen. Bild: DEPV

 

 

Berlin. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) bemängelt im Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterhin extreme bürokratische Belastungen für Holzwärme. „Holz stellt aktuell über 60 % der Erneuerbaren Wärme in Deutschland. Das ist ein erheblicher Anteil der regenerativen Wärmeversorgung. Neue Hürden würden die Wärmewende weiter ausbremsen und Deutschland von den Klimazielen entfernen. Daher erwarten wir gerade von der aktuellen Regierung, die sich für Erleichterungen im Wärmemarkt und Technologieoffenheit ausgesprochen hat, Rückenwind“, erklärt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Konkret fordert die Pelletbranche nun schnelle Verbesserungen am Gesetzesentwurf. Weiteren Stillstand könne sich der Heizungsmarkt nicht leisten.

Erneuerbaren Wärmetechnologien gleichbehandeln

Die geplante Abschaffung der 65-%-Erneuerbaren-Regel begünstige fossile Energien, kritisiert der DEPV. Die Pelletbranche erwarte einfache Regelungen, die alle erneuerbaren Wärmetechnologien gleichbehandeln. Dass Heizungsanlagenbetreiber künftig nachweisen sollen, dass Holzbrennstoffe den Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung (BioSt-NachV) entsprechen, führe zu einem unverhältnismäßigen Aufwand – und das ohne Mehrwert. „Wir nutzen in Deutschland zum allergrößten Teil heimisches Holz. Die gesetzlichen Regelungen für ein nachhaltiges Waldmanagement existieren in Deutschland seit Jahrzehnten“, betont Dipl.-Forstwirt Bentele. Das sei auch in den Nachbarländern der Fall. „Es gibt noch Potenzial für eine höhere energetische Holznutzung, um fossile Energien einzusparen. Nicht umsonst ist die Bundesrepublik seit Jahren Nettoexporteur von Pellets!“

Holzanteil in Hybridanlagen berücksichtigen

Die Regelungen der BioSt-NachV seien für große Anlagen über 7,5 MW konzipiert und nicht für private Hausbesitzer. „Wie soll der Heizungsbauer das seinen Kunden vermitteln? Es muss doch darum gehen, dass Eigentümer sich frei für die für sie passende Heiztechnik entscheiden können“, verdeutlicht Bentele. Außerdem müsse der Anteil von Holz in allen Hybridanlagen unmissverständlich auf den steigenden Anteil der Bio-Treppe anerkannt werden – nicht nur bei gleichzeitig mit der fossilen Heizung installierten Holzheizungsanlagen, so eine weitere Forderung.

Bio-Treppe für fossile Kessel beibehalten

Der Verband spricht sich zudem dafür aus, die bereits geltende Bio-Treppe für die seit 2024 installierten Öl- und Gasheizungen beizubehalten. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde sie entfallen. Das sei nicht sinnvoll, wenn die Bio-Treppe das klimapolitische Herzstück des GModG sein soll, mahnt Bentele. Um die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes in Deutschland zu erreichen, dürfe spätestens ab 2045 nicht mehr fossil geheizt werden. Daher müsse das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe ab 2045 beibehalten werden. 
„Holzwärme in Deutschland ist breit verfügbar, versorgungssicher, bezahlbar, technisch ausgereift, emissionsarm und sehr effizient. Dazu stärkt sie den ländlichen Raum. Die Bundesregierung wäre gut beraten in der aktuellen Situation bei der Energiewende im Gebäudesektor auf Wärme aus Pellets und Holz zu setzen, statt diese zu beschränken“, appelliert DEPV-Geschäftsführer Bentele.

Alle Einzelheiten zu den Forderungen des DEPV finden sich in der Stellungnahme zum GModG.

 


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