OLG-Urteil: Arbeiten rund um PV-Anlagen nur vom zulassungspflichtigen Handwerk
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke darstellen und daher eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen. Dem Verfahren lag die Klage gegen ein Unternehmen zugrunde, das Photovoltaikanlagen als Komplettleistung „aus einer Hand“ anbot, ohne in die Handwerksrolle für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht stellte klar, dass die Montage von PV-Anlagen auf Dächern regelmäßig wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks umfassen, während die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zuzurechnen sind.
„Wegweisende obergerichtliche Entscheidung“
„Mit dieser Entscheidung bestätigt das OLG Koblenz die besondere fachliche Verantwortung und Kompetenz des Dachdeckerhandwerks bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen auf Dächern. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich keine handwerksfreie Tätigkeit darstellt, sondern die erforderliche Qualifikation und Zulassung voraussetzt“, kommentiert Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, das Urteil. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, handele es sich um eine wegweisende obergerichtliche Entscheidung, die die Auffassung des Dachdeckerhandwerks zur handwerksrechtlichen Einordnung von Photovoltaikarbeiten in wesentlichen Punkten bestätige.
Rainer Reichhold, Präsident von Handwerk BW, ergänzt: „Der Eintrag in die Handwerksrolle ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Ausdruck nachgewiesener Qualifikation und Verantwortung. Das Urteil schafft Klarheit für Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den fairen Wettbewerb. Die Energiewende braucht Tempo – aber sie braucht ebenso verbindliche Qualitätsstandards. Beides gehört zusammen.“