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Ohne Zulassung droht Ärger

Wohnungslüftungsanlagen sind Bestandteil moderner Gebäudekonzepte. Die Verbreitung dieser Technik wird nicht nur von der KfW-Bankengruppe finanziell unterstützt. Auch auf Länder- oder regionaler Ebene sind Zuschüsse für die Installation von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erhältlich.

 

1000 Euro je Wohneinheit werden beispielsweise im Rahmen des nordrhein-westfälischen Förderprogramms „Progres.NRW“ gezahlt, vorausgesetzt, für das verwendete Gerät liegt eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vor. An dieser Stelle aber liegt ein zumeist wenig beachteter Knackpunkt, denn zahlreiche Hersteller haben keine Bauartzulassung für ihre Geräte. Der Grund: Die Prüfungen sind teuer und dauern viele Monate.

Gerade im Bereich von Schullüftungsanlagen kommt es aufgrund fehlender Zertifikate regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und -nehmern: Es gibt derzeit kein DIBt-zugelassenes Gerät. Aber auch im privaten Bereich drohen dem Fachplaner juristische Auseinandersetzungen, wenn die eingeplante staatliche Zuwendung aufgrund fehlender Zertifikate nicht ausgezahlt wird.

TGA-Planer sind gut beraten, im Rahmen der Ausschreibung stets einen prüfenden Blick auf Zertifikate und Zulassungen zu werfen. Unter www.dibt.de/de/zv/NAT_n/zv_referat_III1/SVA_51.htm findet sich ein Verzeichnis aller vom DIBt zugelassenen Geräte mit dem geltenden Zulassungsbereich.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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