Werbung

„Ohne Rechnung“ – Abrede macht Vertrag unwirksam

Eine nachträgliche Abrede, einen Teil der Rechnung „schwarz“ abzuwickeln, ändert einen Vertrag insgesamt und führt zu dessen Nichtigkeit.

 

Auch der Umstand, dass zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses zunächst ein wirksamer Vertrag, also über die komplette Bezahlung inklusive Umsatzsteuer, geschlossen worden war, ändert nichts an dieser Bewertung. Die nachträgliche Absprache über eine Barzahlung ohne Rechnung ändert den Vertrag und macht ihn insgesamt unwirksam (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 12 U 115/16).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: