Werbung

Öffentliche Hand muss elektronische ­Rechnungen empfangen

Seit Ostern müssen Auftraggeber der Öffentlichen Hand auf Landes- und kommunaler Ebene elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Damit tritt in Deutschland eine weitere Stufe der (europaweiten) E-Rechnungs-Pflicht in Kraft.

 

Je nach Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland elektronische Rechnungen akzeptieren und können diese nicht mehr ablehnen. Wie die elektronischen Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Teilweise stellen die Länder zentrale Plattformen für die Übermittlung der Rechnungen bereit, teilweise bieten öffentliche Auftraggeber Individuallösungen hierfür an.
Für Lieferanten des Bundes (und Bremens) folgt in wenigen Monaten die ausschließliche Verpflichtung zur rein elektronischen Rechnungsstellung. Ab dem 27. November 2020 dürfen die rechnungsempfangenden Stellen des Bundes alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als „einfaches“ PDF übermittelt werden, zurückweisen (Quelle: Verband elektronische Rechnung).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: