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Nur Corona-Konjunkturpaket verhindert Anstieg der Umlage

Die EEG-Umlage wird einmal im Jahr im Oktober für das nächste Jahr festgelegt. Ihre Höhe wird von verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt. Als neuer kam die Covid-19-Pandemie hinzu. (Shutterstock)

 

Bonn. In diesem Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,500 ct/kWh. Im vergangenen Jahr lag die Umlage bei 6,756 ct/kWh. Allerdings wird die EEG-Umlage nur durch das Corona-Konjunkturpaket begrenzt. Der hieraus gewährte Bundeszuschuss verhindert einen im Vergleich zum Vorjahr starken Anstieg der Umlage, der sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben hätte. Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Corona-Pandemie erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst. Sowohl die Einnahmen aus der Umlage 2020 – in Folge des gesunkenen Stromverbrauchs – als auch die Einnahmen aus dem Verkauf des aus erneuerbaren Energieträgern produzierten Stroms an der Börse durch den sinkenden Großhandelspreis gingen zurück. Beides zusammen habe im Jahr 2020 zu einem Rekorddefizit auf dem EEG-Konto geführt, das 2021 ausgeglichen werden müsse.

www.bundesnetzagentur.de

 


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