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Norm-Update zum Trinkwasserschutz

DIN EN 1717 wurde vollständig überarbeitet. Installateure müssen die Neuerungen kennen und anwenden – und Betreiber aufklären

Über die Folgen von Verschmutzungen in Trinkwasserinstallationen sind sich viele nicht bewusst. Nur ein Beispiel: Als „Hochzeitsscherz“ wurde hier ein „ökologisch abbaubarer“ Farbstoff in den Trinkwassererwärmer gefüllt. Bild: Jonas Ganzenmüller

Trinkwasserinstallationen müssen gegen Rückwirkungen aus angeschlossenen Apparaten und Anlagen geschützt werden. Bild: DVQST/Bürschgens

Bereits die DIN 1988 aus dem Jahr 1930 kannte die Anforderung, dass „Reinwasserleitungen so einzurichten sind, dass ein Rücksaugen oder Zurücktreten von unreinen Flüssigkeiten oder anderen Stoffen unter keinen Umständen eintreten kann“. Bild: DVQST

Eine Heizungs­anlage ist eine typische Nichttrinkwasser­anlage. Bild: DVQST/Bürschgens

Anwendungsbereich der DIN EN 1717. Bilder: DVQST/Bürschgens

Verantwortungsbereiche des Wasserversorgers bis zur Übergabestelle (DP = delivery point). Bild: DVQST/Bürschgens

Risiken für die Trinkwasserqualität bestehen bei Rückfließen, Rückdrücken Rücksaugen oder Rückwachsen. Bilder: DVQST/Bürschgen

Flüssigkeiten, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen könnten, werden auch weiterhin in fünf Flüssigkeitskategorien (FK) eingeteilt. Wichtig: Wenn Flüssigkeiten gemischt werden, dann wird die Mischung entsprechend der höchsten Flüssigkeitskategorie (unabhängig vom Verhältnis) in der Mischung eingeteilt. Bild: DVQST/Bürschgens

Bezeichnungssystem nach DIN EN 1717. Bild: DVQST/Bürschgens

Risikominderung gemäß Tabelle 3 der DIN EN 1717 aus Januar 2026, Unterflurbewässerung ist hier explizit verneint. Bild: DVQST/Bürschgens

Der freie Ablauf über einem Entwässerungsgegenstand, z. B. an rückspülbaren Filtern, Sicherheitsventilen, an Tropfwasserschläuchen oder an Systemtrennern, muss durch vollkommene vertikale Trennung oder durch Belüftungsöffnungen erfolgen. Der Abstand zwischen dem Auslass der Apparate und der Oberkante des Abwasseranschlusses muss größer sein, als der Durchmesser der Abwasserleitung, mindestens aber 20 mm. Bild: DVQST/Bürschgens

Installationsmatrix nach DIN EN 1717. Bild: DVQST/Bürschgens

 

Trinkwasser muss an den Entnahmestellen jederzeit eine Qualität aufweisen, dass bei Genuss oder Gebrauch eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer nicht zu besorgen ist. Um dieses Schutzziel dauerhaft zu gewährleisten, haben sich einige Grundregeln etabliert, die bei der Planung, der Installation und auch im Betrieb bzw. bei der Nutzung von Trinkwasserinstallationen zu beachten sind – die sogenannten „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Insbesondere zu den wichtigen Aspekten zum Schutz des Trinkwassers wurde nach 15 Jahren die DIN EN 1717 vollständig überarbeitet und erneuert.

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