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Nordrhein-Westfalen – Von Förderungen über energetische Bewertungen bis Smart Home

19. SHK-Energieberater-Symposium in Oberhausen

Zum jährlichen Update trafen sich geprüfte SHK-Energieberater im Februar dieses Jahres in Oberhausen.

Hintergründe zur energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zeigte Sylwia Marszalek auf.

Michael Jüdiges gab Einblicke in die Smart-Home-Technologie.

 

Zum 19. Mal trafen sich am 9. Februar dieses Jahres Absolventen des Fernlehrgangs „Energieberater im SHK-Handwerk“1) auf Einladung des Fachverbandes SHK NRW und des Zentrums für Umwelt und Energie zum Energieberater-Symposium in Oberhausen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltung: Förderprogramme, die Anwendung der neuen DIN V 18599 für die energetische Bewertung von Gebäuden und Präsentation des Smart-Home-Systems „wibutler“.

Das Energieberatung ein Thema mit Zukunftspotenzial ist, zeigte zum einen die seit knapp zwei Jahrzehnten fortlaufend gut besuchte Veranstaltung und zum anderen die Vortragspunkte der Referenten, die u. a. Neuerungen aus Förderungen und Regelwerken sowie aus der EDV- und Smart-Home-Anwendung aufgriffen. Zur diesjährigen Veranstaltung konnte Dipl.-Ing. Norbert Schmitz, technischer Geschäftsführer im Fachverband, rund 50 Energieberater begrüßen.

Förderprogramme
Nach der Einleitung ging Schmitz in seinem Vortrag auf wichtige Förderprogramme für die SHK-Branche ein. Dazu zählte z. B. das „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Programm bietet einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm. Dazu erklärte Schmitz: „Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, kann einen Zusatzbonus von 20 % erhalten.“ Die Zusatzförderung ergebe sich aus dem im Rahmen des Marktanzreizprogramms für die Installation der neuen Anlage bewilligten Gesamtförderbetrag (ohne Zusatzförderung für gleichzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen – „Optimierungsbonus“).
Der technische Geschäftsführer stellte des Weiteren das am 4. Februar 2017 erneut gestartete Programm „progres.NRW“ vor. Mit neuen Förderkonditionen können wieder Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. „Das Programm bietet eine breite Palette von Förderangeboten, um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern“, sagte Schmitz. Dazu zählen z. B.: Pelletkessel­anlagen (Förderhöhe 1750 Euro), Kombikessel- bzw. Hybridanlagen (Förderhöhe 1250 Euro), Holzhackschnitzelanlagen (Förderhöhe 1250 Euro), Pelletöfen (Förderhöhe 750 Euro) und thermische Solaranlagen (Förderhöhe 90 Euro/m²). Die Förderung erstreckt sich allerdings nur auf Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Zudem merkte Schmitz an, dass eine Kumulation mit Bundesmitteln (MAP, KfW) möglich ist, sofern die Kumulierung nicht dazu führe, dass die höchstmögliche einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag überschritten wird. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW sei aber nicht zulässig.

Energetische Bewertung nach DIN V 18599
Sylwia Marszalek von Hottgenroth/ETU Software zeigte im Anschluss wissenswertes für die energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf Basis der im Oktober 2016 novellierten DIN V 18599 auf. In diesem Zusammenhang verwies die Referentin auf das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2018 geplant ist und damit die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) zusammenführt. Marszalek: „In dem neuen GEG ist ein Verweis auf die DIN V 18599 gegeben. Das bedeutet, dass für die Berechnung von Wohngebäuden das Verfahren nach DIN 4108-6 und 4701-10/12 nur noch bis Ende 2018 verwendet werden darf. Ab 2019 muss dann nach DIN V 18599 (Teil 1 bis 11) gerechnet bzw. das vereinfachte Tabellenverfahren nach Teil 12 verwendet werden.“ Für die Erstellung von Energieausweisen habe das GEG zur Folge, dass die Gebäude-Effizienzklassen auf Basis des Primärenergiebedarfs bzw. -verbrauchs zu bestimmen sind. Dazu sollen CO2-Emissionen künftig auch im Energieausweis mit ausgegeben werden. Zur Ausstellungsberechtigung erklärte Marszalek: „Zwischen den Kategorien Wohngebäude und Nichtwohnungsbau soll zukünftig nicht mehr unterschieden werden. Handwerker und Energieberater mit entsprechender Qualifikation dürfen dann auch die Energieausweise für den Nichtwohnungsbau ausstellen.“
In einer anschließenden Vergleichsberechnung (DIN V 4108-6 und 4701-10/12 versus DIN 18599) zeigte Marszalek zum Teil deutliche Unterschiede bei den Ergebnissen auf. Daher lautete ihr Fazit: „Mit der DIN V 18599 werden mehr Möglichkeiten geboten, die moderne Anlagentechnik abzubilden. Dies bringt aber auch einen Weiterbildungsbedarf für alle mit sich, die Energieausweise für Nichtwohngebäude zukünftig erstellen möchten.“

Smart Home
Unter der Überschrift „Intelligente Regelungstechnik trifft Smart Home“ referierte Michael Jüdiges von iExergy. Dazu ging er zunächst der Frage nach, was ein Smart Home ist und erklärte: „Unter einem Smart Home verstehen wir ein intelligent vernetztes Gebäude. Der Begriff dient dabei als Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn- und Lebensqualität, Sicherheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.“ Als wichtigen Aspekt rund um die Technik favorisierte Jüdiges ein herstellerunabhängiges und gewerkübergreifendes System, zu dem er die Produktlösung „wibutler“ vorstellte. In einer Life-Präsentation wurden abschließend verschiedene Szenarien von Smart-Home-Anwendungen vorgestellt und die leichte Einrichtung des Systems in Beispielen präsentiert.

Marktraumumstellung
Mit einem spontanen Kurzvortrag gab Herbert Kuschel vom Unternehmen Vaillant den Teilnehmern zum Abschluss der Veranstaltung allgemeine Informationen zur sogenannten „Marktraumumstellung“ von L- auf H-Gas. Betroffen sind Geräte in Nord- und Westdeutschland, die derzeit noch mit Erdgas L versorgt werden. Die Umstellung auf Erdgas H startete bereits im Mai 2015 und betrifft insgesamt rund 5,2 Mio. Gasverbrauchs­einrichtungen, die bis 2030 schrittweise für die Nutzung von H-Gas umgestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang wies Kuschel darauf hin, dass, wenn Eigentümer eines Verbrauchsgeräts wegen der anstehenden Marktraumumstellung in ihrem Netzgebiet ein Neugerät installieren und dieses nicht mehr angepasst werden muss, der Kunde gegenüber dem Netzbetreiber in der Regel einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro für jedes Neugerät hat. Weiterführende Informationen gibt es im Internet auf den Seiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) und des DVGW (www.dvgw.de).

1) Informationen zum Fernlehrgang „Energieberater im SHK-Handwerk“ erteilt das Zentrum für Umwelt und Energie, Mülheimer Str. 6, 46049 Oberhausen, Dirk Schön, Tel.: 0208 8205576, Fax: 0208 8205577, E-Mail: d.schoen@uzh.hwk-duesseldorf.de.

 


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