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Nicht erst zur Jahreswende - schon heute wirkt das Gesetz auf den Betriebsalltag: Umsetzungstipps zur Mehrwertsteuererhöhung

Bekanntermaßen wird ab dem 1.1.2007 die Umsatzsteuer um 3 Punkte von 16 auf 19% erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert. Alles kein Problem? Eigentlich nicht, doch der Teufel steckt im Detail. Lesen Sie auf diesen Seiten, was Sie als Handwerker zu beachten haben, damit es zu keinen Ungereimtheiten oder gar Nachforderungen von Ihrem Finanzamt, Lieferanten oder Kunden kommt.

 

Bekanntermaßen wird ab dem 1.1.2007 die Umsatzsteuer um 3 Punkte von 16 auf 19% erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert. Alles kein Problem? Eigentlich nicht, doch der Teufel steckt im Detail. Lesen Sie auf diesen Seiten, was Sie als Handwerker zu beachten haben, damit es zu keinen Ungereimtheiten oder gar Nachforderungen von Ihrem Finanzamt, Lieferanten oder Kunden kommt.

Der Steuersatz von 19% gilt z.B. für Umsätze aus Lieferungen oder Dienstleistungen und ist ab dem 1.1.2007 anzuwenden. Das heißt: Für die Anwendung des neuen Steuersatzes ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung maßgebend. Unerheblich dagegen ist der Zeitpunkt der Vereinbarung des Entgeltes, der Rechnungserteilung oder der Tag des Abschlusses bzw. der Bestellung. Rechnungen über Leistungen, die nach dem 31.12.2006 erbracht werden, müssen also mit 19% fakturiert werden. Andernfalls schuldet der Handwerker dem Finanzamt den Differenzbetrag. Werden dagegen Rechnungen über Leistungen erstellt, die vor dem 31.12.2006 erbracht und abgenommen wurden, ist noch der Steuersatz von 16% anzuwenden.

Bauleistungen, die noch in diesem Jahr beginnen und sich über den Jahreswechsel hinausziehen, sind komplett mit 19% zu beaufschlagen. Erleichterungen gibt es hier nur bei der Abrechnung abgrenzbarer Teilleistungen.

www.zdh.de

 

 


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