Nicht automatisch ein Mangel
Fehlt dem Produkt eine Kennzeichnung wie ein CE-Zeichen oder ein Übereinstimmungszertifikat, drängt sich die Annahme eines Mangels auf. Mitunter steht auch der Tatverdacht eines Planungsverschuldens im Raum. Doch ist dem tatsächlich so?
In jüngster Vergangenheit gab es vermehrt Gerichtsentscheidungen zu der Frage, wie das Verhältnis bspw. zwischen Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels zu beurteilen ist oder ob das Fehlen einer CE-Kennzeichnung oder eines Übereinstimmungszertifikats (ÜZ) unmittelbar einen Mangel bedeutet. In der Angebotspraxis bzw. auf die Auswahl von tauglichen Angeboten durch Planer, hat dies erhebliche Relevanz.
Artikel weiterlesen auf IKZ-select (BASIC-Inhalt, kostenfrei nach Registrierung)