Werbung

Nicht automatisch ein Mangel

Fehlt dem Produkt eine Kennzeichnung wie ein CE-Zeichen oder ein Übereinstimmungszertifikat, drängt sich die Annahme eines Mangels auf. Mitunter steht auch der Tatverdacht eines Planungsverschuldens im Raum. Doch ist dem tatsächlich so?

Über das Einhalten der anerkannten Regeln der Technik hinaus ist aufgrund der BGH-Rechtsprechung grundlegend stets gefordert, dass das jeweils erbrachte Werk auch funktioniert. Bild: IKZ

Dr. Till Kemper. Bild: Kemper

 

In jüngster Vergangenheit gab es vermehrt Gerichtsentscheidungen zu der Frage, wie das Verhältnis bspw. zwischen Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik in Bezug auf das Vorliegen eines Mangels zu beurteilen ist oder ob das Fehlen einer CE-Kennzeichnung oder eines Übereinstimmungszertifikats (ÜZ) unmittelbar einen Mangel bedeutet. In der Angebotspraxis bzw. auf die Auswahl von tauglichen Angeboten durch Planer, hat dies erhebliche Relevanz.

Artikel weiterlesen auf IKZ-select (BASIC-Inhalt, kostenfrei nach Registrierung)

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: