Neue VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs
Berlin. Das vereinfachte Verfahren A zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs wäre von der KfW (Förderbank des Bundes) und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nur bis Ende 2016 anerkannt worden.
Doch ab sofort ist es unbefristet zugelassen, gibt der VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik) bekannt.
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit auch nach dem Jahreswechsel 2016/2017 zwei Verfahren zulässig:
- Verfahren A: Bei diesem Näherungsverfahren werden relevante Werte überschlägig ermittelt.
- Verfahren B: Es basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software berechnet.
Der VdZ hat seine Formulare überarbeitet und stellt sie zum kostenlosen Download auf seiner Internetseite bereit.
Bei der Wahl des Verfahrens sind die jeweiligen Fördertatbestände zu beachten. Dazu der VdZ: „Für die Förderung von Einzelmaßnahmen kann Verfahren A gewählt werden, bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist dagegen das Verfahren B vorgeschrieben.“
Wie der VdZ weiter mitteilt, wird es ab dem 1. August 2016 für die Heizungsoptimierung eine neue Förderung vom Staat geben. In diesem Förderprogramm wird der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme über das BAFA gefördert. Hierfür gilt ebenfalls das VdZ-Formular. Es sind beide Verfahren zulässig (A und B).
Außerdem hat die VdZ-Projektgruppe die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ erarbeitet. Sie unterstützt die Fachhandwerker bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs und gibt detaillierte Informationen zu den erforderlichen Leistungsumfängen nach Verfahren A und B. Die Fachregel steht ebenfalls kostenlos zum Download zur Verfügung.