Neue Spielregeln im MAP Überblick über die novellierte Förderrichtlinie für Erneuerbare Energien
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juli 2010 nach nur zwei Monaten seine Einwilligung zur Aufhebung der MAP-Haushaltssperre erteilt hat, können nun seit dem 12. Juli wieder Anträge zur Förderung bei der BAFA gestellt werden. Diese Rolle rückwärts in Sachen Energiepolitik bringt allerdings einige Einschnitte und Änderungen mit sich, deren wichtigste Eckpunkte nachfolgend dargestellt werden.
Mit dem im April 2010 verkündeten Bundeshaushalt 2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm gekürzt und weitere Mittel in Höhe von 115 Mio. Euro mit einer Haushaltssperre belegt. Es standen damit zunächst nur 265 Mio. Euro zur Verfügung, ein Drittel weniger als im Vorjahr. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurde nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis April 2010 bereits 82.000 Förderanträge bewilligt und die Fördermittel hierfür ausgezahlt. Weiterhin müssen die bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagten Förderungen auch in diesem Jahr ausbezahlt werden.
Mit der Entscheidung zur Entsperrung des MAP können nun Mittel in Höhe von 115 Mio. Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
MAP im Vergleich – Neben einigen Kürzungen im Solarbereich wurden auch die Effizienzanforderungen an Wärmepumpen deutlich erhöht. Der Neubausektor geht aufgrund der Nutzungspflicht im EEWärme-Gesetz zukünftig völlig leer aus. Bild: Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.
Wie stark die Entwicklung des Absatzmarktes von der Fördersituation abhängt, hatte sich direkt nach der „qualifizierten“ Haushaltssperre im Juni 2010 gezeigt. So stellte das Marktforschungsinstitut EuPD-Research in seiner auf der Intersolar vorgestellten Marktanalyse bereits für den Folgemonat einen Marktrückgang im Bereich von Solarkollektoren von 33% fest. Dieser Markteinbruch muss auch den Finanzpolitikern im Bund ein Dorn im Auge gewesen sein, denn jeder Förder-Euro aus dem MAP bringt mehr als 7 Euro weitere Investitionen und ein entsprechendes Mehrwertsteuer-Aufkommen. Ein starkes Argument. So ist das erfolgreiche MAP nun weiter das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus Solarenergie, Biomasse und Umweltwärme. Allerdings bringt dessen Neuauflage zum Teil gravierende Änderungen und Kürzungen mit sich.
Fordern statt fördern im Neubau
Mit der sofortigen Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm können seit 12.Juli 2010 beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Für alle, bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010, bei der BAFA eingegangenen Anträge, gilt aber noch die Förderung nach den alten Konditionen. Anträge, die im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Für Anlagen, die nach den neuen Förderrichtlinien förderfähig sind, sei jedoch eine erneute Antragstellung möglich.
Gar nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier inzwischen eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besteht.
Neu ist auch, dass sich die Förderung auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel zunächst nicht gegeben sei. Dazu zählt das BMU u.a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pellets-Heizkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Auch hier gibt es aber Einschnitte. So wurde die Zuschussförderung je m² Kollektorfläche von 105 Euro auf 90 Euro abgesenkt. Der Kesseltauschbonus bleibt aber zunächst in voller Höhe (400 Euro) bis Ende des Jahres erhalten.
Höhere Effizienzanforderungen an Wärmepumpen
Bei Pelletöfen mit Wassertasche und Pelletheizkesseln bleibt die Zuschussförderung in Art und Höhe unverändert. Dagegen fallen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, luftgeführte Pelletöfen sowie Scheitholzvergaserkessel ganz aus dem Raster der neuen Förderrichtlinie.
Bei den Wärmepumpen gibt es ebenfalls eine gravierende Änderung gegenüber dem alten MAP. Innovation wird generell nicht mehr gefördert, sondern vielmehr gefordert. So entfällt der Innovationsbonus für alle Wärmepumpentypen und wer eine Wärmepumpe mit den BAFA-Zuschüssen in Höhe von 20 Euro/m² Wohn- und Nutzfläche teilfinanzieren möchte, der muss nun deutlich höhere Jahresarbeitszahlen (JAZ) nachweisen. Beispielsweise gilt für Sole/Wasser-Wärmepumpen eine JAZ in Höhe von mindestens 4,3 gegenüber 3,7 im alten MAP. Eine Effizienzsteigerung von immerhin 16%. Gleiches gilt für Luft/Wasser-Wärmepumpen, bei denen eine JAZ von 3,7 (vorher 3,3) nachgewiesen werden muss um Fördermittel zu erhalten. Damit hat das BMU die Trauben für Wärmepumpenbetreiber besonders hoch gehängt, zumal bereits die alten JAZ-Anforderungen, insbesondere im Altbaubereich vielfach nicht erreicht wurden.
Impulsprogramm für Mini-BHKW bleibt ausgesetzt
Im Bereich der nationalen Klimaschutzinitiative bleibt das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft seien. Die angekündigten ehrgeizigen Ziele zur Verdopplung des KWK-Strom-Anteils bis 2020 gerieten in der Debatte um die Förderpolitik wohl völlig unter die Räder. Bis zum Stopp des Mini-KWK-Förderprogramms wurde mit großem Erfolg bis Ende 2009 der Ausbau kleiner KWK-Anlagen mit Zuschüssen unterstützt. So wurden 10.200 Förderanträge gestellt, und gut 7000 Anlagen seitdem in Betrieb genommen. „Ohne finanzielle Anreize wird die Nachfrage einbrechen und dieser Pfad der effizienten Energienutzung weiter blockiert werden“, befürchtet Klaus Peter Dietmayer von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE). „Auch für die Entwicklung neuer Gerätelinien könne das das Aus bedeuten, denn insbesondere neue Technologien seien auf ihrem Weg in den Markt auf verlässliche, konstante Rahmenbedingungen angewiesen“, so Dietmayer.
Es bleibt zu hoffen, das in diesem Punkt das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, damit der noch kleine Markt effizienter Kraft-Wärme-Kopplung für kleine Leistungsbereiche nicht dem Spardiktat der Bundesregierung zum Opfer fällt.
www.bafa.de
www.bmu.de