Werbung

Neue RAL-RG 678 berücksichtigt die Gebäudesystemtechnik

Berlin. Die Anzahl der Elektrogeräte im Haushalt wächst rasant, das gilt insbesondere für den Bereich der Kommunikationstechnik. Auf der anderen Seite gibt es die Notwendigkeit von mehr Energieeffizienz. Gerade die Verknüpfung der klassischen Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik schafft dafür neue Möglichkeiten und Perspektiven.

 

Bereits mit geringem Mehraufwand lassen sich mittels Gebäudesystemtechnik Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Sonnenschutz und weitere Funktionen vernetzen. Die HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. hat diese Anforderungen in die RAL-RG 678 einließen lassen. Die neue Richtlinie löst damit die Fassung aus dem Jahr 2004 ab.

Grundlage für die RAL-Kennzeichnung ist die DIN 18015, Teil 2. Diese legt die Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest. Die Richtlinie RAL-RG 678 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Anforderungen" des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung beschrieb bisher aufbauend auf der DIN-Norm drei Ausstattungswerte, um dem Anwender auch höherwertige Alternativen aufzuzeigen. Mit der Richtlinie RAL-RG 678, Ausgabe November 2010, erarbeitete der HEA-Fachausschuss Elektroinstallation und Gebäudesystemtechnik nun einen weitergehenden Standard, der über die bisherigen Ausstattungswerte hinaus jetzt drei weitere Ausstattungswerte definiert: 1 plus, 2 plus und 3 plus.

Die RAL-Richtlinie fordert schon bei der 1 plus-Ausstattung Vorbereitungen für die Funktionsbereiche Schalten/Dimmen, schaltbare Steckdosen zum Energiemanagement, Sonnenschutz, Heizen, Kühlen, Lüften sowie Sicherheit durch vorbereitende Installationen von BUS-Technik. Alternativ sind zumindest Installationsrohre für die Nachrüstung vorzusehen. Neu ist ebenfalls, dass die einzelne Ausstattung auch raumweise vergeben werden kann.

www.hea.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: