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Neue EnEV macht Hoffnung auf stärkere Einhaltung der Inspektionspflicht

Seit dem 1. Mai ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen auch die zur EnEV gehörende energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW. Bisher kamen nur sehr wenige Betreiber der vorgeschriebenen Inspektionspflicht nach – obwohl sich daraus auch enorme Energie-Einsparpotenziale ergeben. Im Zuge der EnEV-Novellierung beobachtet der TÜV Nord allerdings ein steigendes Interesse seitens der Betreiber von Nichtwohngebäuden.

Bisher wurden weniger als 3% der Klimaanlagen in Deutschland energetisch inspiziert.

Die energetische Inspektion erwirkt nach Erkenntnissen von TÜV Nord Kostenersparnisse von bis zu 30%.

 

Trotz gesetzlicher Pflicht nach §12 der EnEV wurden bisher weniger als 3% der Klimaanlagen in Deutschland energetisch inspiziert. Dies geht aus einer im Juli 2013 veröffentlichten Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden und Schiller Engineering hervor. Auch die Fachleute von TÜV Nord stellen fest, dass bislang nur etwa jeder 50. Betreiber von Nicht-Wohngebäuden dieser verpflichtenden Verordnung nachkam. Die seit dem 1. Mai gültigen Änderungen der EnEV lassen einige Verantwortliche jedoch aufhorchen. „Wir merken, dass einige Betreiber mit der neuen EnEV langsam die Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie den Nutzen der energetischen Inspektion erkennen“, erläutert Udo Bräuning, Projektleiter Energieeffizienz bei TÜV Nord.

Prüfungsgrundlage ist mit neuer EnEV konkreter

Mit der neuen DIN SPEC 15240:2013-10, die den Titel „Lüftung von Gebäuden – Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Ener­getische Inspektion von Klimaanlagen“ trägt, wurde in der EnEV eine Norm umgesetzt, die der TÜV Nord begrüßt. Diese Norm vereinheitlicht den notwendigen Prüfumfang und beschreibt die Vorgehensweise, nach der sich alle Inspekteure seit Inkrafttreten der neuen Verordnung richten müssen. Des Weiteren führte die EnEV-Änderung ein neues System ein, welches den Behörden erlaubt, stichprobenartig Ener­gieausweise oder Inspektionsberichte für Klimaanlagen zu prüfen. Aussteller von Energieausweisen und Inspekteure für Klimaanlagen beantragen zu diesem Zweck über das Internet bei der zuständigen Behörde eine Registriernummer. Die Inspekteure müssen auch die Nennleistung der Anlage mit anführen. Wenn Sachverständige die zugeteilte Registriernummer nicht eintragen oder die Unterlagen und Daten für die Stichprobenkontrolle nicht wie gefordert übermitteln, drohen bis zu 5000 Euro Strafe.

Deutsches Institut für Bautechnik als neue Kontroll-Instanz

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) übernimmt seit Anfang Mai 2014 übergangsweise die Rolle der zentralen Kontrollstelle. Denn eigentlich obliegt diese Aufgabe den Ländern. Die neue Regelung soll die Länder entlasten und ihnen Zeit verschaffen, die eigenen Kontrollstellen zu organisieren, damit sie nach maximal sieben Jahren diese Funktion wieder vom DIBt übernehmen können. Bräu­ning erklärt hierzu: „Einer der Hauptgründe für die Pflichtvernachlässigung von Betreibern waren fehlende Kontrollen. Länder und Kommunen konnten diese Instrumentarien nicht bereitstellen, was die Missachtung der gesetzlichen Pflicht zur energetischen Inspektion vereinfachte.“ Das DIBt wird im Zuge der neuen EnEV die Validität der Eingabedaten, die dem Energieausweis zugrunde liegen und die Ergebnisse im Energieausweis, einschließlich der Modernisierungsempfehlungen überprüfen.

Kosten für energetische Inspektion amortisieren sich schnell

Die energetische Inspektion ist mehr als eine formale Pflicht – in dieser Hinsicht sind sich Branchenkenner einig. Deren Durchführung vorausgesetzt, erwirkt sie nach Erkenntnissen von TÜV Nord Kostenersparnisse von bis zu 30%. Bei konsequenter Umsetzung der angeregten Maßnahmen würden sich nach einer Hochrechnung Primärenergie-Einsparungen von 32,7 bis 54,6 TWh ergeben. Dies wiederum würde die CO2-Emissionen in den betreffenden Nicht-Wohngebäuden um umgerechnet 7,7 bis 12,9 Mio.t reduzieren. „Viele Betreiber wissen oft nicht, wo die meiste Energie verbraucht wird“, bestätigt Bräuning. Schon allein mit der Umsetzung von Empfehlungen für Betriebs­optimierungen kön­ nen enorme Ener­gieeinsparungen erzielt werden. In diesem Zusammenhang kann die energetische Inspektion mögliche Schwachstellen der Anlage, wie Undichtigkeiten am zentralen Luftaufbereitungsgerät oder einen fehlenden Antrieb an einem Rotationswärmeübertrager, aufdecken. Bei zu inspizierenden Klimaanlagen, die älter als zehn Jahre sind, stellt TÜV Nord zudem manchmal fest, dass sich die Raumnutzung oder -belegung geändert hat. Demzufolge ist auch der Versorgungsauftrag nicht mehr derselbe, wie zum Zeitpunkt der Errichtung, und die Nutzung der Anlage muss unter neuen Anforderungspunkten betrachtet werden.
www.tuev-nord.de

 


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