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Mitarbeitende Familien­angehörige: Arbeitnehmer oder Unternehmer?

In vielen Unternehmen arbeiten Familienangehörige als offenbar sozialversicherungspflichtige und steuerlich anerkannte Angestellte mit. Tatsächlich liegen aber häufig (nicht erkannte) sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse vor.

 

RA Dr. Benno Grunewald

In vielen Unternehmen arbeiten Familienangehörige als offenbar sozialversicherungspflichtige und steuerlich anerkannte Angestellte mit. Tatsächlich liegen aber häufig (nicht erkannte) sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse vor.

Die Folge dieser sozialrechtlichen Fehlbeurteilung ist, dass trotz geleisteter Beiträge für die Betroffenen keine Ansprüche auf entsprechende sozialversicherungsrechtliche Leistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, bestehen. Verlangen die Betroffenen dann die Erstattung der eingezahlten Beiträge, verweigern die Sozialversicherungsträger dies oftmals mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Verjährung. Für die Betroffenen besteht dennoch häufig die Chance, sich sämtliche bereits eingezahlten Beiträge zurückzuholen.

 


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