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Mit Förder-Infos beim Kunden punkten

Heizungsfachbetriebe unterstreichen ihre Kompetenz, wenn sie sich mit den Förderprogrammen der KfW auskennen und den Kunden dahingehend beraten

Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für die Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen an. Bild: KfW/Stephan Sperl

Über das KfW-Programm 167 (Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit) kann der Bauherr ein zinsverbilligtes Darlehen für den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien beantragen. Als Einzelmaßnahme fällt auch eine Solarthermieanlage darunter. Bild: Viessmann

Kunden, die eine Wärmepumpe einbauen lassen, können viel Geld sparen, wenn sie staatliche Fördertöpfe in Anspruch nehmen. Neben dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) greifen die Förderprogramme der KfW-Bank. Bild: Vaillant

Die energetische Sanierung und den Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden unterstützt die KfW (Förderbank des Bundes) mit zinsgünstigen Krediten. Handelt es sich um ein KfW-Effizienzhaus, gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

Die Wärme- und Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung gilt als umweltfreundlich und ressourcenschonend. Daher wird sie im Rahmen von KfW-Programmen gefördert. Bild: Buderus

 

Die Anschaffung eines regenerativen Heizsystems kommt Kunden teurer als ein reiner Öl- oder Gaskessel. Heizungsfachbetriebe sind daher gut beraten, die staatlichen Fördermöglichkeiten in ihre Verkaufsstrategie mit einzubeziehen. Außer dem Marktanreizprogramm bietet auch die KfW-Bank attraktive Förderprogramme. Über die informieren Installateure jedoch nur selten, und das obwohl inzwischen jeder fünfte Wärmeerzeuger durch die KfW gefördert wird.

Informationslücke lässt sich schließen
Kunden, die eine Biomasseheizung, eine Wärmepumpe oder eine Solarthermieanlage einbauen, können vierstellige Summen sparen, wenn sie staatliche Fördertöpfe in Anspruch nehmen. Neben dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) greifen die Förderprogramme der KfW-Bank (früher: Kreditanstalt für Wiederaufbau) Bauherren und Modernisierern finanziell unter die Arme. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde die Förderprogramme überhaupt kennt. Wie eine Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest im Auftrag der Bausparkassen-Gruppe Wüstenrot & Württembergische Ende letzten Jahres ergab, fühlt sich ein Drittel der Bundesbürger über Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung – wozu auch der Einbau von Heizkesseln auf Basis Erneuerbarer Energien zählt – nicht ausreichend informiert.
Für Handwerksbetriebe zahlt es sich aus, diese Informationslücke zu füllen und Heizungskäufer auf diese Weise zum Einbau einer neuen Anlage zu motivieren – so der Tenor der Frühjahrssitzung der Bundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima des ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) Ende Mai dieses Jahres in Sankt Augustin. Denn für einen Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien muss der Kunde zunächst tiefer in den Geldbeutel greifen als für einen Öl- oder Gaskessel. Die Aussicht auf Fördergelder spielt daher eine große Rolle bei der Kaufentscheidung.
Manche Heizungsbauer beziehen die MAP-Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits ins Verkaufsgespräch mit ein. Sie erklären Heizungskäufern, auf welche Summen sie Anspruch haben und helfen bei der Antragsstellung. Weniger Beachtung finden die Förderangebote der KfW-Bank, da sie bei Installateuren als schwer verständlich gelten. Die KfW-Bank hat ihren Förderdschungel – den zeitweise nur spezialisierte Berater durchschauten – inzwischen jedoch kräftig gelichtet und stellt Handwerkern zusätzlich Arbeitshilfen für die Kundeninformation zur Verfügung. Auch der Internetauftritt der KfW-Bank (www.kfw.de) wurde verbraucherfreundlich umstrukturiert.
Im Unterschied zum BAFA, das im Rahmen des Marktanreizprogramms Zuschüsse vergibt, die nicht zurückgezahlt werden müssen, unterstützt die KfW-Bank die Heizungsinstallation durch günstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Der Zinssatz dieser Kredite wird aus Bundesmitteln stark verbilligt. Kreditnehmer profitieren daneben von langen Kreditlaufzeiten mit Zinsbindung und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Förderdarlehen für kleinere Öko-Heizungen
Mit dem KfW-Programm 167 (Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit) hat die Förderbank im vergangenen Jahr ein Darlehen eingeführt, das für Kunden besonders interessant ist, da es die MAP-Förderung ergänzt. Modernisierer, die ihren Kessel auf Erneuerbare Energien umstellen, können für die Finanzierung sowohl MAP-Zuschüsse als auch ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen von bis zu 50 000 Euro je Wohneinheit in Anspruch nehmen. Gefördert werden Biomasse- und Pelletheizungen mit einer Nenn­wärmeleistung von 5 kW bis 100 kW, Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW und Solarthermieanlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche.
Lässt ein Kunde beispielsweise eine Pelletheizung mit Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW) einbauen, erhält er durch das BAFA zunächst einen Zuschuss von mindes­tens 2900 Euro. Handelt es sich um einen Pellet-Brennwertkessel gibt es weitere 750 Euro MAP-Innovationsförderung. Wird zudem eine Solarthermieanlage installiert, besteht Anspruch auf den MAP-Kombinationsbonus von 500 Euro. Fällt die Solarthermieanlage selbst unter die Förderung des BAFA, gibt es dafür weitere 1500 Euro Solarförderung. In diesem Fall sind bereits 5650 Euro über BAFA-Zuschüsse abgedeckt.
Zudem greift die KfW-Förderung: Kostet die Pelletheizung mit Solarthermieanlage beispielsweise 25 000 Euro, können Kunden die restlichen Investitionskosten von 19 350 Euro über das KfW-Programm 167 zinsgünstig finanzieren. Der Zinssatz wird für die gesamte Kreditlaufzeit von bis zu zehn Jahren festgeschrieben. Während ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren bezahlt der Kunde lediglich die monatlichen Darlehenszinsen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die bisherige Heizungsanlage vor dem 1. Januar 2009 installiert wurde.
Ersterwerber von sanierten Wohngebäuden können ebenfalls profitieren: Kaufen sie ein modernisiertes Haus, können sie einen dort neu eingebauten Heizkessel mit Regenerativen Energien ebenfalls durch das Programm 167 finanzieren. Bedingung ist, dass die Inves­titionssumme der Heizung im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen ist.
Auch werden im Programm 167 kombinierte Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien und fossiler ­Energieträger gefördert, beispielsweise eine Pelletheizung oder eine Solarthermieanlage, die gemeinsam mit einem Gas- oder Ölbrennwertkessel betrieben wird. Für den Anlagenteil, der Erneuerbare Energien nutzt, können Modernisierer zusätzlich die BAFA-­Förderung in Anspruch nehmen.

Mit regenerativer Heizung zum Effizienzhaus-Standard
Wird ein Wohngebäude energetisch saniert und die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umgestellt, greift das KfW-Programm 151 (Energieeffizient Sanieren – Kredit). Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, dass durch die Sanierung der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Es handelt sich dabei um einen Baustandard für Nied­rigenergiehäuser, der von der KfW, vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickelt wurde. Mit günstigen Krediten von bis zu 75 000 Euro pro Wohneinheit fördert die KfW alle energetischen Maßnahmen, die bei einem Bestandsgebäude dazu beitragen, den Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Dazu zählen die Installation einer Pellet- oder Biomasseheizung, einer Solarthermieanlage, einer Wärmepumpe und bivalente Heizungsanlagen, die sowohl mit fossilen als auch mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Zentralheizungssysteme mit hydraulisch eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickte Pellet-Primäröfen werden bei der Berechnung des Effizienzhaus-Standards anteilig berücksichtigt.
Je energieeffizienter das sanierte Haus nach Abschluss der Bauarbeiten dasteht, desto größer ist der von der KfW gewährte Tilgungszuschuss zum Darlehen. Im Programm 151 kann er bis zu 13 125 Euro betragen, was das Darlehen in den ersten Jahren praktisch kostenfrei macht. Für den Austausch der Heizungsanlage kann wie im Programm 167 zusätzlich der BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen werden. Modernisierer, die keinen KfW-Kredit aufnehmen wollen, können als Alternative im KfW-Programm 430 (Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) pro Wohneinheit bis zu 18 750 Euro Zuschuss für ihr Sanierungsvorhaben erhalten. Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss in beiden Fällen vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein.
In neuen Wohnhäusern wird die Installation einer Biomasseheizung, einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage als Einzelmaßnahme weder durch die KfW-Bank noch durch das BAFA gefördert. Trägt das regenerative Heizsystem jedoch dazu bei, den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, greift das KfW-Förderprogramm 153 (Energieeffizient Bauen– Kredit). In diesem Programm fördert die KfW den Neubau eines KfW-Effizienzhauses inklusive Heizung mit zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich gibt es bis zu 5000 Euro Tilgungszuschuss.
Wird im Neubau eine Pellet-Brennwertheizung installiert, gewährt das BAFA zusätzlich 850 Euro Innovationsförderung. Im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst das BAFA in Neubauten auch die Errichtung großer Solarthermieanlagen. Sie müssen eine Kollektorfläche von 20 m² bis 100 m² aufweisen und Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten versorgen. Der Zuschuss für Anlagen zur Trinkwassererwärmung beträgt 90 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche und bei Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung 180 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.
Auch KWK-Anlagen werden gefördert. Grundsätzlich fällt diese Art der ressourcenschonenden Wärme- und Strom­erzeugung in die beiden Programme „Ener­gieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Schließlich handelt es sich um Maßnahmen, den Jahresprimärenergiebedarf zu senken.

Beratungshilfen für das Handwerk
Damit Handwerksbetriebe Kunden über die Fördermittel optimal informieren können, bietet die KfW unter der eigenen Internetadresse Informationsmaterialien und Arbeitshilfen. Dazu zählen Präsentationen, Werbemittel, Checklisten, Online-Seminare und die Möglichkeit, KfW-Banner in die eigene Firmenwebseite einzubinden. Für jedes Förderprogramm veröffent­licht die KfW-Bank ein separates Merkblatt mit den gültigen Konditionen sowie Lis­ten mit den technischen Mindestanforderungen und den förderfähigen Maßnahmen. Auskünfte zu einzelnen Programmen gibt Handwerkern außerdem die kostenlose KfW-Hotline unter der Telefonnummer 0800 539-9002.
Neben den staatlichen Stellen unterstützen auch Heizungshersteller ihre Fachhandwerkspartner bei der Kundeninformation über Förderprogramme. So können Installateure beispielsweise beim Förderservice von Buderus (www.buderus.de) Kunden- und Angebotsdaten eintragen und bekommen dann Auskunft darüber, ob die gewählte Heizungslösung förderfähig ist. Falls vorhanden, werden Tipps zur Optimierung angezeigt. Im Rahmen des ebenfalls angebotenen Antragsservice erhalten Handwerksbetriebe in wenigen Werktagen fertig ausgefüllte Antragsformulare für ihre Kunden, die diese dann nur noch unterzeichnen und einreichen müssen. Sind nach Abschluss der Heizungsinstallation noch Nachweise über die ausgeführten Arbeiten an die KfW-Bank einzureichen, muss kein zusätzlicher Sachverständiger beauftragt werden. Ist keine Vor-Ort-Prüfung notwendig ist, werden die Nachweise durch dafür zugelassene Energieberater gleich mit erstellt.
Installateure, die Kunden oder Mitarbeiter auf ihren Internetseiten tagesaktuell über Förderprogramme informieren wollen, können die Software „Förderkompass Energie“ des Informationsdienstes BINE und der (dena) Deutsche Energie-Agentur gegen eine Gebühr in ihr Webangebot integrieren. Der Förderkompass fasst alle relevanten Förderprogramme für private, gewerbliche, institutionelle und öffentliche Investoren in einer zentralen Datenbank zusammen (www.dena.de).
Eine kostenlose, dafür aber abgespeckte Version des Förderkompass ist auf den Seiten des BINE Informationsdienstes unter www.energiefoerderung.info im Internet abrufbar. Neben Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bietet das Portal Handwerkern und Kunden Neuigkeiten und Tipps, die zu einer erfolgreichen Antragsstellung beitragen.
Installateure können gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr auch als Partner des BINE Informationsdienstes auftreten und von der eigenen Firmenwebseite auf Ener­giefoerderung.info verlinken. Ruft ein Kunde die Förderdatenbank auf, wird automatisch das Firmenlogo des Handwerksbetriebs eingeblendet.

Fazit
Viele Kunden wissen nichts oder nur unzureichend von den staatlichen Förderprogrammen, wenn es um die Energieeffizienz des Gebäudes und der Heizungsanlage geht. SHK-Fachbetriebe können hier punkten, indem sie die potenziellen Inves­toren über die finanziellen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite aufklären.

Autorin: Almut Bruschke-Reimer, freie Ener­giejournalistin

www.kfw.de
www.dena.de
www.energiefoerderung.info

 


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